Presseerklärung der drei führenden Verbände privater Sportwettenanbieter

Presseerklärung der drei führenden Verbände privater Sportwettenanbieter in Deutschland zur heutigen Entscheidung des EU-Parlaments, Glücksspiele vom Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie auszuschließen

Dannenberg – Mit seiner Stellungnahme zum Entwurf der Europäischen Kommission für eine Dienstleistungsrichtlinie hat das Europäische Parlament die Chance verpasst, dem Europäischen Binnenmarkt einen kräftigen Impuls zu geben. Aus Angst davor, mit dem Vorwurf der Duldung von Sozialdumping konfrontiert zu werden, hat sich die Mehrheit der Parlamentarier dafür entschieden, große und wirtschaftlich bedeutende Dienstleistungsbereiche der Öffnung der Märkte, aber auch der vernünftigen Harmonisierung zu entziehen.

Wer es Mitgliedstaaten verbietet, völlig überholte staatliche Monopole für Sportwetten für einen geordneten Wettbewerb zu öffnen, riskiert am Ende weniger Verbraucherschutz, weniger Jugendschutz und weniger Anstrengungen gegen Spielsucht. Es stimmt sehr nachdenklich, dass die Mehrheit im Parlament die klare Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ignoriert und offensichtlich keinen Handlungsbedarf der europäischen wie der nationalen Ebene sieht. Diese Einstellung, die einen Zustand dann für wohl geordnet hält, wenn er von staatlichen Instanzen kontrolliert wird, hat mit den Prinzipien einer freiheitlichen Marktwirtschaft nichts mehr zu tun.

Die staatlichen Sportwettanbieter reklamieren für ihr überholtes Monopol die Interessen des Gemeinwohls. Ein Beweis für diesen Anspruch ist jedoch noch nicht gelungen – auch nicht bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 08. 11. 2005. Im Gegenteil: Allen Beteiligten wurde damals eindrucksvoll vor Augen geführt, dass es in Wahrheit um den Erhalt staatlicher Einnahmen geht. Einer der Verfassungsrichter hat dies –
zugespitzt – zu Recht als „eine Art von Ablasshandel“ bezeichnet.

Sollte die Europäische Kommission der minimalistischen Haltung des Parlaments folgen, werden die privaten Sportwettendienstleister die Kommission als „Hüterin der Verträge“ immer wieder durch den Europäischen Gerichtshof an ihre Verantwortung erinnern lassen müssen. Dazu gehört auch, dass Beschwerden gegen den permanenten und jahrelangen Verstoß gegen die Verträge durch einige Mitgliedstaaten endlich ernst genommen und die längst überfälligen Vertragsverletzungsverfahren eröffnet werden.

Mit seiner Stellungnahme hat das Parlament keine Probleme gelöst, sondern den Schutz und die Entfaltung einer der wichtigsten Grundfreiheiten des Binnenmarktes aus der Hand gegeben. Wir setzen nun auf die Richter in Europa und auf die Europäische Kommission, die sich durch die eilfertigen Ankündigungen ihres Präsidenten nicht von ihrer Verantwortung abhalten lassen. Wir brauchen offene Märkte mit vernünftigen Regeln – auch im Bereich der Sportwetten.

Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU)
Ingrid Sebald