Bundesrat gegen Einbeziehung öffentlicher Spielbanken in die Umsatzsteuer

Verbot von „Drohverlustrückstellungen“ soll erhalten bleiben

Der Bundesrat hat sich heute gegen die geplante Umsatzbesteuerung der öffentlichen Spielbanken ausgesprochen. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen fordert er für den Fall, dass der Bundestag die bislang umsatzsteuerfreien Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken in die Umsatzsteuerpflicht einbezieht, einen angemessenen finanziellen Ausgleich der dadurch bedingten Ausfälle bei der Spielbankabgabe für die Länder. Der Bundesrat weist darauf hin, dass eine Umsatzbesteuerung im Bereich der öffentlichen Spielbanken durch die dann zwingend notwendige Absenkung bei der Spielbankabgabe zu Belastungen der Länder führen wird. Deshalb soll die Bundesregierung eine Kompensation in Höhe des Anteils der wegfallenden Spielbankabgabe, der nicht durch den Länderanteil bei der Umsatzsteuer ausgeglichen wird, sicher stellen. Im Zusammenhang mit der Besteuerung von Spieleinsätzen besteht nach Auffassung des Bundesrates noch Beratungsbedarf. Die offenen Fragen sollen in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Bundes erörtert werden.

Daneben will der Bundesrat die Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft im Bereich der Gebäudereinigungen streichen. Das Verbot von so genannten Drohverlustrückstellungen in der Steuerbilanz soll erhalten werden.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen zielt darauf ab, legale, aber nicht mehr erwünschte Umgehungs- und Gestaltungsmöglichkeiten im Steuerrecht einzuschränken und die öffentlichen Finanzen zu stabilisieren.

Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher SteuergestaltungenDrucksache 937/05 (Beschluss)

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Tagesordnung der 19. Sitzung, Donnerstag, 16.02.2006, 09.00 – ca. 19.35 Uhr
3.b) Erste Beratung Bundesregierung
Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen
– Drs 16/. –