BETandWIN: Werden gegen Urteil in Deutschland Berufung einlegen

WIEN – Die BETandWIN.com Interactive Entertainment AG, Wien, wird gegen einen Entscheid des Landgerichts Köln Berufung einlegen. Man sei der Auffassung, dass die einschlägigen deutschen Gesetze nicht EU-konform seien und werde daher wenn nötig den gesamten Instanzenweg beschreiten, teilte das Unternehmen am Freitag mit.

Das Kölner Landgericht hat am Donnerstag laut BETandWIN in erster Instanz der BAW International Ltd untersagt, auf der eigenen Website wie auch allen anderen betroffenen Wettanbietern, Glücksspiele und bzw oder Sportwetten in Deutschland anzubieten und oder zu bewerben.

Auch sei der Gesellschaft untersagt worden, die Begriffe Supertoto und Supertoto XXL zu verwenden. Ferner sei BETandWIN dazu verurteilt worden, Auskünfte über in Nordrhein-Westfalen erzielte Umsätze zu erteilen. Die Klage sei am 1. September 2004 von Westlotto eingereicht worden. Die BAW International Ltd ist die operative Tochtergesellschaft von BETandWIN und hat ihren Sitz in Gibraltar.