Unerlaubte Öffnung einer Spielhalle am Karfreitag

Freiburg – Landkreis Lörrach
Am 18.04.2014 wurde gegen 18:20 Uhr durch die Streife ein geöffnetes Casino in der Teichstraße in Lörrach festgestellt. Da dies am Karfreitag gesetzlich untersagt ist, begaben sich die Beamten in die Spielhalle. Der Betreiber zeigte sich über das Erscheinen der Beamten überrascht. Ebenso über die Gesetzgebung.

Er wies die Spieler in der Spielhalle an, das Glückspiel einzustellen und verschloss die Spielhalle.

Der Betreiber, sowie sein Angestellter gelangen bezüglich der Nichtbeachtung zur Anzeige.

FLZ/FT
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