Ermittlungsverfahren gegen Vorstand der FLUXX AG eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Kiel hat das im Juni 2005 eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen den Vorstand der FLUXX AG (ISIN DE0005763502), Altenholz, mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt. Ermittelt wurde ursprünglich wegen des Verdachts auf unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels.

Die ermittelnden Behörden haben keine Hinweise auf Verstöße gegen geltendes Recht feststellen können.