Einigung über neue Vergnügungssteuer

In Schleswig-Holstein ist am 22.12.2005 erstmals eine Vereinbarung örtlicher Automatenunternehmer mit der Gemeinde Trappenkamp wegen der Vergnügungs-steuer zu Stande gekommen. Die Beteiligten haben sich sowohl über die Zukunft, als auch über die Behandlung der Vergangenheit geeinigt.

In einer gemeinsamen Veranstaltung haben die beteiligten Unternehmer am 22.12.2005 gemeinsam mit dem Bürgermeister der Gemeinde Trappenkamp einen öffentlich-rechtlichen Vertrag unterzeichnet. Bereits am 15.12.2005 hatte die Gemeindeversammlung einstimmig die neue Vergnügungssteuersatzung gebilligt.

Die Verhandlungen bis zum Vertragsabschluss hat der Automaten-Verband Schleswig-Holstein e.V. gemeinsam mit Frau Kizina geführt. Die Satzung sieht beginnend mit dem 01.01.2006 eine Vergnügungssteuer in Höhe von 7 % der Kasse vor. Dies gilt sowohl für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, als auch für Unterhaltungsgeräte. Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben, in monatlichen Raten werden Abschläge als Vorauszahlungen geleistet. Zum Jahresende wird lediglich ein Abgleich vorgenommen.

Die Zahlung zukünftiger Vergnügungssteuern wurde so einfach wie möglich gestaltet, so dass es praktisch keinen Mehraufwand gibt und zwar weder für die Gemeinde, noch für die Unternehmer. Für die Vergangenheit werden sämtliche gezahlten Vergnügungssteuern für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit für die Jahre 2003, 2004 und 2005 zurückgezahlt. Im Übrigen nehmen die Unternehmer die anhängigen Klagen nunmehr zurück.

Eine ähnliche Satzung wurde am 21.12.2005 von den Gremien der Stadt Neumünster verabschiedet. Die neue Satzung sieht ab dem 01.01.2006 eine Vergnügungssteuer von 7 % auf die Brutto-Kasse vor. Für die Vergangenheit wird pauschal 1/3 der Vergnügungssteuer für offene Bescheide bis längstens Januar 1997 erstattet.

Die Vertragsabschlüsse und der Erlass der neuen Satzungen sind wegweisend. Die Änderung der Rechtsprechung zur Vergnügungssteuer hat den Weg eröffnet, mit Städten und Gemeinden konstruktive Gespräche zu führen und gemeinsam ein Ergebnis zu erzielen, wenn Städte und Gemeinden hieran interessiert sind.

Automaten-Verband Schleswig-Holstein e.V.