Spielverordnung – Durchführungsverordnung kommt im Januar

Auch Regelungen für Fungames und Jackpots erwartet

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird eine Durchführungsverordnung zur neuen Spielverordnung erstellen. Dies teilt das Forum für Automatenunternehmer in Europa mit. Die Durchführungsverordnung wird nach diesen Angaben erst im Laufe des Monats Januar 2006 fertig gestellt. Wie das Forum schreibt, werden auch bezüglich des Betriebs von Fungames und der Jackpots in dieser Durchführungsverordnung die Regelungsinhalte formuliert sein. Die neue Spielverordnung selbst tritt am 1. Januar 2006 komplett in Kraft.

Wie inzwischen bekannt, wird bei den Fungames künftig die Ausgabe von Weiterspielmarken sowie jegliche Form der Rückgewähr oder Gewinnspeicherung untersagt (Einsatz von Weiterspielmarken bleibt erlaubt). Für die Verwendung von Marketingmaßnahmen und Kundenbindungsinstrumenten (Jackpots u.ä.) müssen unter dem Licht der neuen Spielverordnung neue Definitionen gefunden werden. Das Forum vermutet deswegen wohl richtig, dass sich „zu Beginn des neuen Jahres und in den ersten Januartagen 2006 sowohl auf Seiten der Aufsteller als auch auf Seiten der Ordnungsbehörden Fragen bezüglich der praktischen Umsetzung vor Ort ergeben, die zunächst im direkten persönlichen Gespräch zwischen Aufsteller und Ordnungsbehörde geklärt werden müssen“.

Für Gespräche mit den Ordnungsbehörden empfiehlt das Forum zum einen den Verweis auf die neue Spielverordnung. Und zum anderen wird empfohlen, auf die für Januar angekündigte Durchführungsverordnung des Wirtschaftsministeriums hinzuweisen. Erst mit ihr könnten alle noch nötigen Detailregelungen konkret geklärt werden, meint das Forum.