Spielverordnung ist unterschrieben

Neue Spielregeln ab 1. Januar 2006 in Kraft

Die Leitung des Bundeswirtschaftsministeriums hat endlich die neue Spielverordnung unterschrieben. Nach Informationen der Fachzeitschrift games & business ist der Text der Spielverordnung unverzüglich dem Bundesgesetzblatt zugeleitet worden. Die Veröffentlichung soll noch in dieser Woche erfolgen. Damit werden die neuen Spielregeln für die Branche wie geplant zum 1. Januar 2006 in Kraft treten.

Die neue Spielverordnung bringt für die Branche wesentliche Änderungen. Das veraltete Regelwerk für die Genehmigung von Geldspielgeräten ist völlig neu gefasst. In der Spielentwicklung gibt es ab sofort wesentlich größere Freiräume und Gestaltungsmöglichkeiten. Die Spieldauer verkürzt sich von 12 Sekunden auf 5 Sekunden. Ab sofort dürfen in Spielstätten maximal 12 (pro rechnerisch 12 Quadratmeter), statt bisher 10, Geldspielgeräte betrieben werden. In Gaststätten steigt die Zahl der maximal erlaubten Geldspielgeräte von zwei auf drei. Mit einer Reihe von detaillierten Zusatzregelungen wird einem verstärkten Spieler- und Jugendschutz Rechnung getragen. Vieles davon hatte die Branche schon seit Jahren auf freiwilliger Basis praktiziert.

Fungames mit Ausgabe von Weiterspielmarken und Rückgewährmöglichkeiten dürfen nach der neuen Spielverordnung nicht mehr betrieben werden. Das neue Regelwerk definiert hier ein anderes Unterhaltungsspiel-Konzept, das maximal sechs Freispiele zum direkten Abspielen erlaubt. Die Branche wartet hier auf entsprechende Lösungen von Seiten der Hersteller. Auch die Marketing- und Kundenbindungsaktivitäten der Branche – Stichwort Jackpot – müssen unter dem Licht der neuen Spielverordnung neu definiert werden.

Insgesamt wird in der Branche die neue Spielverordnung als längst überfälligen Fortschritt gesehen. Man erwartet vor allem eine deutliche Renaissance des Geldspielgeräts. Dies war das eigentliche Ziel der neuen Spielverordnung, über die fast acht Jahre lang verhandelt wurde. Mit der neuen Spielverordnung bleibt die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) in Berlin mit der Zulassung der Geräte betraut. Die PTB akzeptiert erst seit wenigen Tagen die Einreichung von Geräten nach neuer Spielverordnung zur Prüfung, ist aber derzeit noch stark mit der Zulassung von Geräten nach alter Spielverordnung beschäftigt. Vor Ende März rechnet niemand mit ersten Zulassungen für Geldspielgeräte nach neuer Bauart. Mit einer marktrelevanten Anzahl von Geldspielgeräte-Typen nach der neuen Verordnung ist nach Aussage von Brancheninsidern nicht vor Ende April 2006 zu rechnen.