Bundesverfassungsgericht: Keine Tendenz erkennbar

Anhörung zum Thema Sportwetten – Kritische Fragen an das staatliche Oddset

Seit Monaten wird kontrovers über eine Liberalisierung des Sportwett-Marktes in Deutschland diskutiert. Gestern fand die lang erwartete Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe statt. Zum jetzigen Zeitpunkt eine Tendenz aus der Anhörung in Karlsruhe abzuleiten, ist schwierig. Trotzdem fiel auf, dass die Richter des ersten Senats durchaus einen Widerspruch zwischen der umfassenden Werbung für das staatliche Oddset auf der einen und des propagierten staatlichen Ziels der Einschränkung und Lenkung der Wetttriebs auf der anderen Seite sehen könnten.

So werteten zumindest viele Prozessbeobachter die kritischen Nachfragen der Richter des ersten Senats an die Vertreter der staatlichen Sportwette Oddset. Ob es zu einer Aufhebung des staatlichen Wettmonopols kommt, wird voraussichtlich Anfang 2006 vom Bundesverfassungsgericht entschieden. Konkret verhandelt wurde vor dem Verfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde der Münchner Buchmacherin Irene Katzinger-Göth, der bisher in mehreren Instanzen das Anbieten beziehungsweise Vermitteln von Sportwetten untersagt wurde.