Kommentare – Die Grenze im Internet

von Kai Gauselmann, 21.10.05, 19:38h, aktualisiert 21.10.05, 20:30h

Wettet ein Hallenser von zu Hause aus im Internet bei einem privaten Sportwettenanbieter auf die nächste HFC-Partie, macht er sich strafbar. Fährt er einige Kilometer nach Osten, über die Landesgrenze nach Leipzig, und tippt vom Internetcafé aus, ist das in Ordnung. Das ist völlig absurd. Hier stoßen deutscher Förderalismus und weltumspannendes Internet zusammen. Das knirscht gewaltig.

Glücksspiel fällt in die Zuständigkeit der Länder, Sachsen-Anhalt will sich das Monopol nicht nehmen lassen, auch nicht im eigentlich grenzenlosen Internet. Das ist verständlich, vom Monopolisten Lotto fließen erkleckliche Beträge in die Landeskasse, überdies finanziert Lotto gemeinnützige Projekte. Auf der anderen Seite machen die Internet-Wettanbieter hohe Gewinne, die sie sich nicht nehmen lassen wollen. Auch verständlich, sonst wären sie schlechte Kaufleute.

Das sind unversöhnliche Positionen, die Parteien klagen seit Jahr und Tag durch die Instanzen. Und der Bürger steht vor der oben beschriebenen, absurden Situation. Zwei streiten, der Dritte muss es ausbaden. Damit muss Schluss sein. Mit dem Beschluss aus Karlsruhe kommt Bewegung in die Situation. Und hoffentlich bald auch die klare Antwort, wo die Grenze im Internet ist.