Bundesarbeitskreis Spielbanken tagte in Duisburg

Die Mitglieder des Bundesarbeitskreises Spielbanken trafen sich zu ihrer turnusmäßigen Sitzung in Duisburg, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken der Vereinten Dienstleitungsgewerkschaft (ver.di).

Schwerpunkte der Beratungen waren die Berichte über die aktuelle Situation in den einzelnen Spielbanken und die Auswirkungen auf die Beschäftigten, so Stracke.

Der Gesetzentwurf der Fraktionen von FDP und CDU in Schleswig-Holstein über die Änderung des Spielbankengesetzes wurde ausführlich besprochen, so Horst Jaguttis, Vorsitzender des Bundesarbeitskreises Spielbanken. Ziel des Gesetzentwurfes ist die Gleichbehandlung mit den Spielhallen in Schleswig-Holstein. So sollen Spielbanken maximal 12 Spielgeräte anbieten dürfen, keinerlei Werbung betreiben dürfen, keine technischen Geräte zur Bargeldabhebung mehr aufstellen dürfen sowie einem absoluten Rauchverbot unterliegen. Weiterhin soll ein Verbot des Angebotes von Speisen und alkoholischen Getränken durchgesetzt werden. Spielbanken sind mit Spielhallen nicht zu vergleichen, sie haben einen ordnungspolitischen Auftrag zu erfüllen.
Danach haben Spielbanken das illegale Glücksspiel zurückzudrängen und ein staatlich kontrolliertes Angebot anzubieten, so Jaguttis. Die Betriebsräte und ver.di haben in Stellungnahmen den Gesetzentwurf entschieden abgelehnt.

Neu ist auch die Öffnung der Spielbanken am 1. Weihnachtstag in Bayern ab 2013. Somit sind die Spielbanken in Bayern an beiden Weihnachtstagen geöffnet. Der Bundesarbeitskreis ist hierüber entsetzt und fordert wie bisher bundesweit den spielfreien Heiligabend und 1. Weihnachtstag.

Am Abend besuchten die Teilnehmer der Sitzung auf Einladung der Spielbank die Spielbank in Duisburg und haben mit dem Direktor, Herrn Braun, neben einem Rundgang durch die Spielbank auch eine sehr interessante Diskussion geführt.
Die Spielbank war am einem Dienstag und trotz Fußball im Fernsehen gut besucht.