Nieders. – Staatliche Aufsicht im Spielbankenbereich erfolgreich

Meldung des Finanzministeriums:

Hannover. „55 Beamte des Landeskriminalamtes, der Steuerfahndung und der Spielbankenaufsicht haben am 28. August 2005 um 2:30 Uhr die Räume der Spielbank Hannover aufgesucht und 5 Personen festgenommen“, sagte Finanzminister Hartmut Möllring am heutigen Sonntag im Finanzministerium. Dieser Einsatz war veranlasst durch den Verdacht der betrügerischen Manipulation an Spielautomaten durch Beschäftigte der Spielbank gemeinsam mit einem Finanzaufsichtsbeamten.

Durch das abgestimmt gesteuerte Zusammenwirken von Spielbankaufsicht, Staatsanwaltschaft, Landeskriminalamt und der privaten Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG) war ein schnelles Zuschlagen möglich, so Möllring weiter. Darüber hinaus wurden 13 Wohnungen durchsucht. Seit dem 1. Januar 2005 sind die gesamte Spielbankenaufsicht (einschließlich der bisher schon dem Niedersächsischen Finanzministerium obliegenden Finanzaufsicht) und die operative Spielbankenaufsicht im Finanzministerium gebündelt.

Diese Zusammenfassung hat sich als Glücksfall für die tägliche Arbeit erwiesen. Zwischen beiden Bereichen ergeben sich vielfältige Synergieeffekte. Im Rahmen einer routinemäßigen Spielbankkontrolle haben am 25. Mai 2005 Mitarbeiter der Spielbankaufsicht des Niedersächsischen Finanzministeriums erste Unregelmäßigkeiten im Automatensaal der Spielbank Hannover festgestellt. Im Zuge weiterer Überprüfungen wurden weitere Verdachtsmomente gegen Mitarbeiter der Spielbank und auch ein nicht ordnungsgemäßes Agieren eines Mitarbeiters der Finanzaufsicht festgestellt. Schließlich wurde am 27. Juni 2005 eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hannover gestellt.

Nach bisherigen Ermittlungen ist der Spielbank durch 35 Einzeltaten ein Schaden von mindestens 40.936,50 Euro entstanden. Gäste der Spielbank wurden nicht geschädigt. Nur der guten Zusammenarbeit aller Beteiligten ist es zu verdanken, dass die Manipulationen aufgedeckt wurden. „Das Finanzministerium hat den verdächtigten Finanzaufsichtsbeamten noch am heutigen Sonntag fristlos entlassen. In den übrigen Spielbanken Niedersachsens ist nach Bekannt werden des Einsatzes zudem eine Überprüfung der Automatenspielgeräte angeordnet worden“, sagte Möllring. Die Spielbankaufsichten der anderen Bundesländer wurden in den frühen Morgenstunden des heutigen Sonntags informiert.

Anlage: 1 Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hannover Pressemitteilung Die Staatsanwaltschaft Hannover hat in der Nacht zum 28.08.2005 die Räumlichkeiten der Spielbank Hannover, die Wohnung eines Finanzbeamten des Finanzamtes Hannover-Mitte, dem die Finanzaufsicht über die Spielbank Hannover obliegt, und die Wohnungen von zwölf Mitarbeitern des Automatensaals der Spielbank Hannover durchsucht. Die Staatsanwaltschaft Hannover wurde dabei von fünfzig Beamten des Landeskriminalamtes Niedersachsen, drei Beamten des Finanzamtes für Fahndung und Strafsachen Hannover und zwei Beamten der Spielbankenaufsicht des Niedersächsischen Finanzministeriums unterstützt. In Vollziehung von Haftbefehlen des Amtsgerichts Hannover wurden sechs Beschuldigte wegen Flucht- und/oder Verdunklungsgefahr verhaftet, einer von ihnen konnte jedoch noch in der Nacht wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Es besteht der Verdacht, dass die Mitarbeiter des Automatensaals der Spielbank Hannover in wechselnder Beteiligung im Zusammenspiel mit dem beschuldigten Finanzbeamten seit Ende Mai 2005 in mindestens 35 Fällen Spielautomaten der Spielbank Hannover derart manipuliert haben, dass ihnen persönlich Gewinne von jeweils 500,- bis 2.000,- EUR zuflossen. Der dadurch entstandene Gesamtschaden zum Nachteil des Landesfiskus (Spielbankabgabe) und der Spielbanken Niedersachsen GmbH dürfte sich auf mindestens 40.936,50 EUR belaufen. Das Ermittlungsverfahren beruht auf einer Strafanzeige der Spielbankenaufsicht des Niedersächsischen Finanzministeriums vom 27.06.2005, der die Manipulationen bei einer Überprüfung des Spielbetriebes der Spielbank Hannover aufgefallen waren.

Bei den Durchsuchungen sind zahlreiche Unterlagen und Daten beschlagnahmt worden. Das Ergebnis der Auswertungen bleibt abzuwarten. Das Gesetz sieht für Fälle der besonders schweren Bestechung bzw. Bestechlichkeit Freiheitsstrafen von 1 bis zu 10 Jahren vor (§335 StGB). Daneben begründet das Tatgeschehen auch den Verdacht der Steuerhinterziehung, nämlich durch Verkürzung der Spielbankabgabe, welche dem Finanzamt Hannover-Mitte täglich auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck anzumelden ist (§ 4 Abs. 8 NSpielbG). Die Spielbankabgabe beträgt 70 % des durch Bestandsvergleich zu ermittelnden Bruttospielbetrages, der durch Auszahlung fingierter Spielgewinne gemindert wird, so dass es zu einer Verkürzung der Spielbankabgabe kommt.
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