Ver.di fordert den sozialen Dialog für die Beschäftigten in den Spielhallen

Das Entsetzen der Automatenverbände zur Diskussion um die Umsatzsteuer für Spielbanken und die daraus entstandene geplante Spieleinsatzsteuer ist, so Bernhard Stracke von der ver.di- Bundeskoordinierung Spielbanken nicht zu verstehen.

Zur Erinnerung an die Automatenverbände, diese Diskussion wird geführt, weil ein Spielhallenbetreiber über den Verband gegen die aus seiner Sicht Ungleichbehandlung gegenüber den Spielbanken bei der Umsatzsteuer in einem Finanzgerichtsverfahren geklagt hat.

Wer die Lunte gegen die Spielbanken vor Gericht zündet, braucht bei der Explosion nicht die Feuerwehr zu rufen, so Stracke.
Waren die Verbandvertreter uninformiert oder naiv und haben sie wirklich geglaubt, in einer Zeit der leeren Haushaltskassen die Umsatzsteuer erlassen zu bekommen, ist laut Stracke eine berechtigte Frage.

Spielbanken sind nach dem Reichsgesetz von 1938, das als Ländergesetz nachwirkt, von laufenden Steuern, also auch von der Umsatzsteuer befreit. Dafür zahlen sie jedoch je nach Bundesland unterschiedlich eine Spielbankabgabe von bis zu 90% auf das Bruttoeinspielergebnis (Einsatz der Gäste minus ausgezahlte Gewinne) als Steuer. Spielbanken werden also heute bereits erheblich höher besteuert, als Spielhallen, so Stracke. Dies mussten die VerbandsvertreterInnen der Automatenverbände doch wissen. Auch war klar, dass solche Entscheidungen die Gerichte vom europäischen Gerichtshof überprüfen lassen würden.

Ein möglicher richtungskonformer Lösungsansatz wäre, dass sowohl bei den gewerblichen Spielhallen als auch bei den staatlich konzessionierten Spielbanken künftig die Umsatzsteuer nicht erhoben wird und zusätzlich für die Spielhallenbetreiber eine mit Artikel 33 der EG-Richtlinie in Einklang stehende zusätzliche Steuer eingeführt würde, welche den Wegfall kompensieren könnte, ohne deren Charakter aufzuweisen.
Ein anderer richtungskonformer Lösungsansatz würde die Einführung der Umsatzsteuer beinhalten. Allerdings wäre die Spielbankabgabe zwingend zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung um den Betrag der anfallenden Umsatzsteuer zu reduzieren.
Auch ver.di macht sich, wie die Automatenverbände und Betriebsinhaber der Spielhallen große Sorgen um die Beschäftigten in dieser Branche. Aus vielen Gesprächen mit den Beschäftigten kennen wir deren Sorgen und Nöte, die in den schlechten Arbeitsbedingungen und der schlechten Bezahlung begründet ist.

Wir bieten daher, so Bernhard Stracke von ver.di den Automatenverbänden den sozialen Dialog an, um die Arbeitsbedingungen der MitarbeiterInnen in den Spielhallen zu verbessern.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di-Bundeskoordinierung Spielbanken