Reaktionen gespalten

Reinhold Schmitt
ISA-GUIDE Chefredakteur (V.i.S.d.P.)
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Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums, sämtliche Spielformen, die in den Spielbanken angeboten werden, umsatzsteuerpflichtig zu machen, verursacht die unterschiedlichsten Reaktionen in Automatenverbänden und Spielbanken.

Die Bundesregierung plant eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes und will für Glücksspiele mit Geldeinsatz die Umsatzbesteuerung neu regeln. Ausgenommen werden die Umsätze, die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen. Für die Automatenindustrie würde das bedeuten, dass sie weiterhin mit ihren Geldspielgeräten umsatzsteuerpflichtig sind, hinzu kommen würden nun die Spielbanken.

Die Spielbanken können die 16% angesichts der Marktlage nicht auf die Preise oben drauf schlagen und müssen somit vom jetzigen Umsatz16% abziehen. Das würde natürlich erheblich die Steuerzahlungen an die Länder reduzieren.

Ein leichtes Unterfangen wird dieses sicherlich nicht, da eine solche Änderung nicht ganz einfach werden wird.
Inwieweit die Spielbankenlandschaft sich dagegen oder dafür aussprechen wird, dürfte offen sein. Sie hätten zwar nun die Möglichkeit, von dem Recht des Vorsteuerabzugs Gebrauch zu machen, aber dieses könnte eine „Milchmädchenrechnung“ für den Bund werden. Allerdings sagt der Entwurf des Finanzministeriums nichts über eine mögliche rückwirkende Wirksamkeit von Steuerrückzahlungen aus. Hier kann nur darüber spekuliert werden.

Experten der Spielbankenbranche gehen davon aus, dass in der Gesetzesinitiative der Bundesregierung, die zunächst an den Bundesrat geht, noch viele Sachverhalte im Detail zu klären sind. Im Bundestag dürften also noch viele Diskussionen geführt werden, bevor sie zur abschließenden Beschlussfassung wieder an den Bundesrat zurück geht.

Die Anfragen der ISA-CASINOS an die Spielbankenunternehmer ergab, dass Gespräche mit den einzelnen Finanzministerien der Länder angestrebt werden und einige bereits im vollen Gange sind.

Bei den AMA-Verbänden stößt der Entwurf auf ein positives Echo. Sollte er in der vorliegenden Form umgesetzt werden, könnte die Branche auch in der Zukunft dem Gewerberecht zugeordnet bleiben.
„Positiv zu bewerten ist außerdem, dass durch den Lösungsansatz illegale Spiele außerhalb der öffentlichen Spielbanken, die infolge des EuGH- Urteils in der Rechtssache Fischer (C-283/95) bisher umsatzsteuerfrei waren, künftig steuerlich erfassbar werden“, sieht VDAI-Geschäftsführer Dr. Jürgen Bornecke einen weiteren positiven Aspekt.