ver.di Bundesarbeitskreis fordert zeitgemäße Spielbankabgabe und Überprüfung der Bezahlung der Beschäftigten aus dem Tronc

Auf Unverständnis stößt der Referentenentwurf, die Spielbanken ab dem 04.05.05 der Umsatzsteuer zu unterwerfen, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken. Dies ist ein Schnellschuss, den man so nicht nachvollziehen kann, so Stracke.

Bernhard Stracke von der<br> Bundeskoordinierung Spielbanken Spielbanken werden nicht zur wirtschaftlichen Betätigung zugelassen, sondern zur Eindämmung des illegalen Glücksspiels dem menschlichen Spieltrieb eine staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeit zu verschaffen. Diesen Grundsatz hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt. Spielbanken unterliegen somit dem Ordnungsrecht und haben einen ordnungspolitischen Auftrag zu erfüllen, so Stracke.

Spielbankbetreiber sind nach dem Reichsgesetz von 1938, das als Ländergesetz nachwirkt, von laufenden Steuern befreit. Dafür zahlen sie jedoch je nach Bundesland unterschiedlich eine Spielbankabgabe von bis zu 90% auf das Bruttoeinspielergebnis (Einsatz der Gäste minus Gewinn ) als Steuer. Diese hohe Steuer beruht aus einer Zeit, in der es 10 Spielbanken gab und der Tronc ( Trinkgeldtopf) ausreichte, um die Beschäftigten zu bezahlen. Die Spielbankbetreiber hatten somit kein Personalkosten und die hohe Besteuerung war gerechtfertigt.

Sowohl die hohe Steuerabgabe der Spielbankbetreiber als die Bezahlung der Beschäftigten aus dem Tronc sind nicht mehr zeitgemäß, so Stracke. Bei derzeit 75 Spielbanken reicht der Tronc in den wenigsten Banken zur Bezahlung der Beschäftigten aus. Mindestens drei weitere Spielbanken sollen noch eröffnet werden.

Beispiele aus jüngster Zeit zeigen, viele Spielbankbetreiber vernachlässigen u.a. wegen den hohen finanziellen Belastungen ihre Kernaufgabe, das Klassische Spiel ! Weiterhin sind sie nicht bereit, ihren Beschäftigten angemessen zu bezahlen. Mitarbeiterinnen die im Schichtdienst, Nachts-Sonn- und Feiertags eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe auch für den Staat erfüllen. Eine Reihe von Tarifverträge in den Spielbanken sind seit vielen Jahren in der Nachwirkung, Einige Spielbankbetreiber fordern sogar Gehaltsverzicht von ihren Beschäftigten.
Aus diesen Gründen fordert der Bundesarbeitskreis Spielbanken von ver.di die Länderregierungen auf, die Spielbankabgabe den derzeitigen Gegebenheiten anzupassen.

Die Spielbankbetreiber fordert ver.di auf, mit der Gewerkschaft zeitgemäße Branchentarifverträge als Haustarifverträge abzuschließen. Wir sind für die Politik und die Spielbankbetreiber Gesprächsbereit, so Stracke.

V.i.S.d.P:
Bernhard Stracke, ver,di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück, Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz