Rede von von Jolanda Moser, Leiterin der Geschäftsstelle des Schweizer Casino Verbandes

Sehr geehrte Damen und Herren

Das Berichtsjahr war reichlich mit rechtlich und politisch relevanten Themen befrachtet.

Ende März 2004 eröffnete Justizminister Christoph Blocher das Vernehmlassungsverfahren zur Revision der Spielbankenverordnung (VSBG). Zeitgleich wurde auch die Glücksspielverordnung (GSV) überarbeitet. Der Bundesrat beschloss im September, verschiedene für die B-Casinos bislang
geltenden Einschränkungen zu lockern bzw. anzupassen. Seit dem 1. November 2004 gelten für die B-Betriebe unter anderem bei Geldspielautomaten neue Grenzen betreffend Maximaleinsatz (CHF 25) und Höchstgewinn (CHF 25’000). Zudem wurde ein einheitlicher Steuerprogressionssatz für die A- und B-
Casinos eingeführt.

Unterschiede zwischen A- und B-Casinos auf einen Blick

Tischspiel:

A-Konzession
– umfassendes Tischspielangebot
– unbeschränkte Höchsteinsätze

B-Konzession

– max. drei Arten von Tischspielen
– Höchsteinsätze beschränkt

Glücksspielautomaten:

A-Konzession

– unbeschränkte Anzahl Spielautomaten
– unbeschränkte Höchsteinsätze
– unbeschränkte Höchstgewinne

B-Konzession

– max. 150 Spielautomaten
– max. CHF 25 Höchsteinsatz
– max. CHF 25’000 Höchstgewinn (Jackpot-gewinne nicht eingerechnet)

Jackpotsysteme:

A-Konzession

– mehrere Jackpotsysteme erlaubt
– Vernetzung von Jackpots zwischen Spiel-banken möglich (z.B. Swiss Jackpot)
– unbegrenzte Höhe des Jackpots

B-Konzession

– nur ein Jackpotsystem erlaubt
– Keine Vernetzung der Jackpots der einzelnen Spielbanken
– Jackpothöhe max. CHF 100’000

Im Mai beschloss der Bundesrat – entgegen den Empfehlungen des Bundesamtes für Justiz (BJ) und der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) – die Revision des Bundesgesetzes über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten (Lotteriegesetz, LG) zu sistieren. Gleichzeitig hielt er allerdings fest, dass im Lotterie- und Wettbereich verschiedene Missstände bestehen, die rasch gelöst werden müssen. Die Kantone sicherten dem Bund zukünftig ihre Verantwortung für den Vollzug und die Aufsicht besser wahrzunehmen und die aktuellen Probleme selber zu beheben. Mit einer
interkantonalen Vereinbarung soll das Bewilligungsverfahren und die Aufsicht von Grosslotterien zentralisiert, die Transparenz und Gewaltenteilung verbessert und die Suchtprävention und –bekämpfung verstärkt werden. Die Kantone sicherten dem Bundesrat zu, dass diese Vereinbarung zur
Neuregelung des Lotteriewesens am 1. Januar 2006 in Kraft treten werde. Damit sind die Kantone nun in die Pflicht genommen und müssen beweisen, dass sie im Rahmen ihrer Kompetenzen bereit und in der Lage sind, ihren Beitrag an eine vernünftige und kohärente Glücksspielpolitik zu leisten. Das Eid-genössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wurde vom Bundesrat beauftragt, nicht nur die Einhaltung des von den Kantonen zugesicherten Zeitrahmens, sondern auch die ge-troffenen Massnahmen zu überprüfen. Das EJPD muss dem Bundesrat bis spätestens Anfang 2007 Bericht er-statten, ob sich der gesetzgeberische Handlungsbedarf durch die getroffenen Massnahmen erübrigt hat.

Im Juni leitete die Eidgenössische Spielbankenkommission ein Verwaltungsverfahren ein, um die rechtliche Zulässigkeit von Lotterieautomaten wie den Tactilos bzw. den Touchlot-Geräten zu klären. Das Aufstellen neuer Lotterieautomaten bleibt für die Dauer dieses Ver-fahrens verboten.
Damit wurde ein wichtiger Schritt gemacht, um die vom Bundesrat angestrebte gerichtliche Überprüfung des umstrittenen Geldspielautomatenangebots zu ermöglichen und zur Klärung des Abgrenzungs-bereichs zwischen dem Spielbanken- und dem Lotteriegesetz beizutragen. Die drei grossen Lotterie- und Wettanbieter Loterie Romande, Sport-Toto-Gesellschaft und Swisslos wehrten sich erfolglos gegen das von der ESBK ver-fügte Aufstellverbot für neue Lotterieautomaten. Sowohl die Rekurskommission der Eidgenössischen Spielbankenkommission wie auch das Bundesgericht bestätigten nicht nur, dass die ESBK zuständig sei, um die Rechtsnatur der Lotteriespielautomaten zu prüfen, sondern hiessen auch das provisorische Aufstellverbot gut.

In der Wintersession 2004 wurden im Nationalrat zwei für die Spielbankenbranche wichtige Vor-stösse behandelt: Die Parlamentarische Initiative von Nationalrat J. Alexander Baumann und eine Motion der nationalrätlichen Rechtskommission (RK). Der Bundesrat beantragte am 8. September 2004
eine Ablehnung dieser Motion. Für uns war klar, dass die Motion bekämpft werden musste, da es sich um einen Versuch handelte, Lotteriespielautomaten quasi durch die Hintertüre zu legalisieren.
Nachdem Nationalrat Baumann seine Parlamentarische Initiative mit Rücksicht auf die Auffassung des Bundesrates zurückgezogen und Bundesrat Blocher seine ablehnende Haltung noch einmal begründet hatte, kam es zur Abstimmung: Die Motion wurde mit 101 zu 59 Stimmen abgelehnt. Der Nationalrat
sprach sich damit deutlich gegen eine voreilige Regelung für die umstrittenen Lotterieautomaten aus.

Ende November 2004 wurden die Ergebnisse der Studie „Glücksspiel und Spielsucht in der Schweiz“ publiziert. Die sogenannte „BASS-Studie“ war von der ESBK und dem BJ in Auf-trag gegeben worden, um Aufschluss über die Spielsuchtsituation generell einerseits sowie das Spielsuchtpotenzial der
in der Schweiz angebotenen Lotterien und Wetten andererseits zu erhalten. Die Studie bestätigte erwartungsgemäss, dass Geldspielautomaten am häufigsten Spielprobleme verursachen. Die Spielsüchtigen bevorzugten allerdings mehrheitlich Spielorte ausserhalb von Spielbanken, wo kein
Jugend- und Sozialschutz gewährleistet ist. Die Studie deckte insbesondere das Spielsuchtpotenzial der Tactilos auf, welches zuvor von den Lotteriegesellschaften und den Kantonen immer heruntergespielt worden war. In der Romandie standen diese elektronischen Lotterien an der Spitze
der problemverursachenden Glücksspiele. Gesamtschweizerisch waren 12 % der beratenen spielsüchtigen Personen Tactilo-Spieler. Dies ist angesichts der geringen Anzahl der ausschliesslich in der Romandie stehenden Tactilos ein zweifellos hoher Anteil. Im Gegensatz zum Lotterie- und Wettbereich, wo die Spielsuchtprävention nicht gesetzlich verankert ist und deshalb noch erheblicher Handlungsbedarf besteht, sind die Spielbanken bei der Sozialprävention offen-sichtlich auf dem richtigen Weg. Die Spielsperren und Sozialkonzepte der Casinos wurden von den Experten als effektives Instrument gegen die Glücksspielsucht angesehen und als sinnvoll erachtet.
Sorge bereitete den Spezialisten allerdings das Ausweichen der Personen mit einer Spielsperre auf das Geldspielautomatenangebot ausserhalb von Spielbanken.

Erwartungsgemäss war und ist die Loterie Romande mit diesem für sie negativen Ergebnis nicht zufrieden. Sie behaupten nicht nur weiterhin, dass die Tactilos „Lotterien“ und als solche weniger spielsuchtgefährlich sind als Glücksspielautomaten oder die neuen Geschicklichkeits-automaten,
sondern greifen auch die Spielbanken und sogar die Bundes-behörden an. Dieser ganze Streit um die Lotteriespielautomaten wird mit dem Entscheid der ESBK bzw. des Bundesgerichtes über die Rechtsnatur dieser Geräte endgültig geklärt. End-lose Diskussionen darüber sind deshalb derzeit unnötig. Die nötigen verwaltungsrechtlichen und gerichtlichen Verfahren laufen ja bereits. Trotzdem möchten wir an dieser Stelle ver-schiedene, in den letzten Monten vorgebrachte Behaup-tungen der Lotteriegesellschaften einmal richtig stellen:

– Durch die Spielbanken kommt es nicht wie behauptet zu einer Ausweitung, sondern im Gegenteil zu einer Einschränkung des Angebots an Glücksspielautomaten. Seit Anfang April 2005 sind Glücksspielautomaten nur noch in Spielbanken zugelassen. Die in 13 Kantonen stehenden rund 6’000
Glücksspielautomaten in Restaurants und Bars mussten abgeräumt werden. Davon ausgenommen sind – zumindest derzeit noch – lediglich die rund 600 Tactilos.

– Bei den Spielbanken ist gesetzlich klar geregelt, wie viel des Bruttospielertrags via Spiel-bankenabgabe öffentlichen Interessen zu Gute kommt. Je erfolgreicher die Spiel-banken, desto grösser ist dieser Anteil, da die Spielbankenabgabe progressiv ausgestaltet ist. Wie bereits
erwähnt, flossen im Jahr 48 % des Bruttospielertrags, sprich 370 Mio. Franken in den AHV-Fonds und in die Kassen der Standortkantone.

– Bei den Lotteriegesellschaften fehlen klare Regelungen, wie viel für gemeinnützige Zwecke ausge-schüttet werden muss. Verteilt wird vielmehr, was nach Abzug der Betriebskosten noch übrig bleibt. Dieser Anteil beträgt bei der Swisslos gemäss eigenen Angaben 47 , bei der Loterie

Romande 57
des Bruttospielertags.

– Folglich liefern beide Glücksspielanbieter in etwa den gleichen Anteil ihres Bruttospielertrags für allgemeine Interessen ab. Es kann also keine Rede davon sein, dass die Casinos im Vergleich zu den Lotteriegesellschaften ausschliesslich in die eigene Tasche wirt-schaften.

Die Gewährleistung einer sozialverträglichen Entwicklung des Schweizer Glücksspielmarktes ist nicht nur ein wichtiges Ziel der Spielbankengesetzgebung, sondern auch unseres Ver-bandes. In Absprache mit der Eidgenössischen Spielbankenkommission wurden deshalb im letzten Jahr Branchen-Standards für die Prävention und die Früherkennung von Gästen mit problematischem Spielverhalten erarbeitet und auf Anfang Oktober 2004 in Kraft gesetzt. Dabei handelt es sich um eine Optimierung der in den Spielbanken bereits bestehenden Verfahren und Instrumente. Zusammen mit strukturellen Massnahmen wie den strengen Eintrittskontrollen und den Spielsperren verfügen die Schweizer Spiel-banken damit über einen lückenlosen Prozess bei der Prävention und der Früherkennung von exzessiven Spielerinnen und Spielern. 2004 wurden 3’500 neue Spielsperren ausgesprochen. Die ent-spricht rund 10 neuen Spielsperren pro Tag. Davon sind 80 vom Gast freiwillig beantragte und 12 von der Spielbank angeordnete Sperren. Beim Rest handelt es sich um lokale Zutrittsverbote.
Knapp 340 Spielsperren wurden aufgehoben. Ende 2004 hatten über 9’700 Personen eine Spielsperre. Zusätzlich schlossen die Spielbanken mit 31 Gästen eine so genannte Besuchsvereinbarung ab. Eine Besuchsvereinbarung wurde wieder aufgehoben.

Seit Anfang 2004 arbeitet der Verband zudem mit der bewährten Hotline Telefon 143 zusammen und bietet damit Betroffenen rund um die Uhr eine telefonische Anlaufstelle für Beratung und Prävention bei Spielproblemen an. Telefon 143 hat im Jahr 2004 rund 4’320 Personen telefonisch
oder per E-Mail zum Thema Spielsucht beraten.