Unentschieden bei Glücksspiel-Match vor WTO – USA und Antigua sehen sich beide als Sieger

Genf (pte/08.04.2005/10:18) – Im Streit um das Online-Glücksspiel vor der Welthandelsorganisation WTO sehen sich beide Kontrahenten, die USA und der karibische Inselstaat Antigua und Barbuda, als Sieger. Schon im vergangenen Jahr hat die WTO http://www.wto.org Antigua, das 2003 geklagt hatte, Recht gegeben. Die kleine Karibikinsel mit knapp 68.000 Einwohnern wollte die USA zwingen ihre restriktive Gesetzgebung in Sachen Glücksspiel zu liberalisieren und auch für ausländische Unternehmen zugänglich zu machen. Das nunmehr vorliegende Berufungsurteil ist endgültig. Obwohl Antigua sich zufrieden zeigt, können sich auch die USA zu den Siegern zählen, berichtet die New York Times (NYT) heute, Freitag.

Die WTO hat entschieden, dass das Verbot von Internet-Glücksspiel in den USA nach globalen Handelsregeln unzulässig und diskriminierend ist“, freut sich Kobus Paulsen, CEO des britischen E-Commerce-Dienstleisters UC Group http://www.uc.com , in einer Aussendung. Das bedeute für die USA, dass sie das Glücksspiel im Internet regulieren müssen anstatt es zu verbieten. In den USA sieht man das anders. Die WTO hat im Gegensatz zu dem Urteil im Vorjahr den „Schutz der öffentlichen Moral“ als Ausnahme von den internationalen Regeln akzeptiert. Auf der anderen Seite müssen die USA in den legalen Bereichen des Glücksspiels auch ausländische Unternehmen, die ihre Dienste online anbieten und beispielsweise auf Antigua ihren Sitz haben, den Zugang erlauben. Pferderennen sind so ein Fall, wo bisher nur online gewettet werden konnte, wenn das Unternehmen eine Niederlassung in den USA hatte.

Der US-Rechtsexperte Nelson Rose beurteilt für die NYT die 138-seitige Entscheidung der WTO aber eher als Sieg für die USA: „Natürlich können beide Seiten sagen, dass sie gewonnen haben. Aber in Wirklichkeit ist es ein ziemlich großer Sieg für die USA„, so Rose. Und zwar wegen der gewährten Ausnahme der „öffentlichen Moral“. Die USA müssen nun zwar ihr restriktives Gesetz anpassen, dabei stehen aber viele Möglichkeiten offen es weiter einzuschränken.

Die USA führten vor allem Glücksspiel von Minderjährigen, zwanghaftes Glücksspiel, Geldwäsche und Betrug bzw. möglichen Missbrauch durch organisierte Kriminalität als Gründe gegen das Online-Gambling an. Bis auf das zwanghafte Glücksspiel glaubt die UC Group all diese Bedenken mit ihren Zahlungssystemen „praktisch unterbinden“ zu können. Auch auf zwanghafte Spieler könne reagiert werden, meint Paulsen, „mindestens so gut wie in der echten Welt“.

Die Entscheidung der WTO, die erste mit eindeutigem Internetbezug, hat laut dem Analysten Sebastian Sinclair eines klar gezeigt: Die USA und der Rest der Welt haben einen grundsätzlich unterschiedlichen Zugang zum Konzept des Online-Glücksspiels. Während überall, vor allem in Großbritannien, Unternehmen in dieser boomenden Branche entstehen, versuchen die USA das Glücksspiel im Internet einzudämmen. Aber auch die US-Amerikaner sind dem Online-Glück nicht abgeneigt. Laut NYT sind die USA der weltweit größte Markt für Online-Gambling. Die Hälfte der weltweit rund 7,4 Mrd. Dollar wurden in den USA gesetzt. Bis 2010 soll der globale Markt auf 18,4 Mrd. Dollar wachsen. Ob und wie die US-Gesetzgebung auf Dauer gegen diesen Boom ankämpfen kann, wird sich zeigen. (Ende)

Aussender: pressetext.austria, Redakteur: Erwin Schotzger