Unterscheidung von A- und B-Casinos, ein marktuntaugliches Konzept

Bei der Medienkonferenz der Swiss Casinos wurde einmal mehr deutlich, dass dieses „Sonderzügli“, das die Schwiz in der internationalen Casino Szene fährt, ein Eigengoal ist.

Unterscheidung von A- und B-Konzessionen untauglich

Auch nach der dringend notwendigen Anpassung der Spielbankenverordnung sind die Möglichkeiten für B-Casinos ohne bevölkerungsstarkes Einzugsgebiet nach wie vor äusserst limitiert. Durch die Schaffung eines Casino-Typs mit klar schlechteren Wettbewerbsbedingungen und strengerer Besteuerung wurde der Betrieb eines rentablen Casinos an kleineren, insbesondere touristischen Standorten praktisch verunmöglicht. Die politische Schweiz muss deshalb rasch die Frage beantworten, ob sie weiterhin touristische Casinos will. Wenn ja, müssen die bestehenden Benachteiligungen beseitigt werden.

Aber auch über die grossen Schwierigkeiten der Bergcasinos hinaus hat sich die Unterscheidung zwischen A- und B-Casinos als untauglich erwiesen. Die vom Gesetzgeber angestrebte Einflussnahme auf Grösse und Charakter der so genannten Kursäle hat sich als überflüssig und untauglich erwiesen.

Wie zu erwarten war, haben die Betreiber ihre Casinos im eigenen Interesse und unabhängig von der Art der erteilten Konzession auf die lokalen Gegebenheiten und Möglichkeiten ausgerichtet. Einige tatsächliche Auswirkung der B-Konzession ist deshalb eine fatale Beschneidung der Rentabilität der Kursäle. Durch eine Reihe von gesetzlichen Auflagen werden sie daran gehindert, ihr Marktpotenzial auszuschöpfen. Gleichzeitig werden sie nach wie vor höher besteuert als die gesetzlich nicht
eingeschränkten A-Casinos.

Nachdem wir heute feststellen müssen, dass sich die negativen Prognosen in diesem Zusammenhang bewahrheitet haben, wäre eine Aufhebung der Unterscheidung und die Überführung der bisherigen B- in A-Konzessionen nichts als konsequent.
P.Meier, CEO Swiss Casinos