Bundesgericht entscheidet über «sporttip»

BERN – Das Bundesgericht muss über die Legalität von «sporttip» entscheiden. Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat die Bundesanwaltschaft beauftragt, eine Klage gegen die Verantwortlichen der Sport-Toto-Gesellschaft weiterzuziehen.

«sporttip» sei eine so genannte Buchmacherwette, die verboten sei, sagte BJ-Sprecher Folco Galli zu einem Bericht der «SonntagsZeitung». Deshalb habe die Bundesanwaltschaft eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen einen Entscheid des Strafgerichts Basel-Stadt vom September 2004 eingereicht.

Der Schweizer Casino Verband reichte im November 2003 gegen die Sport-Toto-Gesellschaft und Swisslos wegen Verstosses gegen das Lotteriegesetz Strafanzeige ein. Nachdem das Basler Erziehungsdepartement das Verfahren im Mai 2004 eingestellt hatte, reichte der Verband einen Rekurs ein, der im September 2004 abgelehnt wurde.