Ende der Karnevalsposse um den Betreibervertrag von Westspiel mit der Landesregierung für die Spielbank in Erfurt

Nachdem der Aschermittwoch gekommen und Karneval vorbei ist, erwartet der Bundesarbeitskreis Spielbanken, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken in ver.di auch das Ende der Karnevalsposse um den Betreibervertrag von Westspiel mit der Landesregierung für die Spielbank in Erfurt. Das Geschachere um den Mietpreis ist nicht zu verstehen, zumal bekannt war, das der Standort in dem Fünf-Sterne-Hotel Voraussetzung für den Erhalt der Konzession war.

Gerade in der Zeit, in der durch den Bestechungsskandal im Fußball die gesamte Glückspielbrache ins Gerede gekommen ist, sollte man die Chance nutzen, so Stracke, zu zeigen, das es in den konzessionierten Spielbanken äußerst korrekt zugeht, und die höchsten Gewinnquoten in der Wettspielbrache ausgezahlt werden. Stracke forderte die Betreiber der Spielbanken auf, in diesen schwierigen Zeiten das gute Produkt Spielbank und hier insbesondere das Lebendspiel positiv nach außen zu tragen.

Die Landesregierung von Thüringen und Westspiel als Betreiber sollen sich daran erinnern, das es bei der Vergabe der Konzession für die Spielbank in Erfurt nicht um die Eröffnung eines Wirtschaftsbetriebes geht, sondern um den ordnungspolitischen Auftrag, den die Bundesländer und die Spielbankbetreiber zu erfüllen haben, handelt, so Stracke.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2000 wiederholt festgestellt, das der Betrieb einer Spielbank eine an sich unerlaubte Tätigkeit ist, die der Staat gleichwohl erlaubt, um das illegale Glückspiel einzudämmen, dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen und es dadurch die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen gilt.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück,
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