In eigener Sache: ISA-GUIDE und das Leistungsschutzrecht

Ulli Schmitt
ISA-GUIDE Inhaber
E-Mail: ulli@isa-guide.de


Wie angesichts des nun verabschiedeten, unklar gehaltenen Gesetzestextes des Leistungsschutzrecht, führt das jüngst verabschiedete Leistungsschutzrecht bereits jetzt zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei Nutzern von sozialen Netzwerken, Bloggern und Website-Betreibern.

Grundsätzlich halten wir, unabhängig von allen ökonomischen, betriebswirtschaftlichen oder sonstigen Überlegungen, eines für elementar: Die Freiheit der Berichterstattung, der Verlinkung und des Zitierens, wer immer sie auch in Anspruch nimmt, darf keinesfalls gefährdet werden. Oder, um es allgemeiner zu formulieren: Wir akzeptieren keine Einschränkungen der Freiheiten und Möglichkeiten des Internet.

Daher legen wir Wert darauf, unseren Nutzern noch einmal klar öffentlich zu erklären, dass Links auf und kurze Textausschnitte/Snippets aus unseren Publikationen weiter höchst willkommen sind und dass dies weiterhin keiner Erlaubnis der ISA-GUIDE bedarf oder gar Geld kostet.

Selbstverständlich werden wir auch niemanden deswegen abmahnen oder auf eine andere Weise dagegen juristisch vorgehen.

Als Richtlinie hier gilt: Erlaubt ist zum Beispiel die Übernahme der Artikelüberschrift nebst Anrisstext oder eine vergleichbare Textlänge.

Eine Grenze dieser Erlaubnis ist – wie dies auch schon bisher der Fall ist – dort erreicht, wo jemand ohne unsere Zustimmung ganze Artikel oder erhebliche Textteile aus unserem Angebot übernimmt und damit möglicherweise noch Geld verdient. Um Erlaubnis gefragt werden möchten wir auch dann, wenn jemand unsere Inhalte zu Werbezwecken verwendet.

Zusätzlich wird ISA-GUIDE keine Textausschnitte/Snippets mehr für Fremdartikel verwenden. ISA-GUIDE wird deshalb „erste klärende Urteile“ abwarten und dann entscheiden, ob er seinen Dienst in dieser Form „weiter zur Verfügung stellen kann“.
Eine Verabschiedung durch den Bundesrat abzuwarten, wäre riskant, weil das Leistungsschutzrecht für alle Artikel gelten soll, die jünger als ein Jahr sind.

Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber offen ließ, wie lang Anrisse aus Artikeln sein dürfen, ohne rechtsverletzend zu sein.
Dies sollen nun Gerichte klären. Kritiker befürchten, dass durch das strukturelle Ungleichgewicht, das bei juristischen Auseinandersetzungen zwischen Verbrauchern und Kleinunternehmern auf der einen und Pressekonzernen mit Rechtsabteilung auf der anderen Seite herrscht, ein Klima der Angst entsteht, das die „öffentliche Beschäftigung mit Nachrichten riskant macht“.

Die Geschäftsführung und die Redaktion des ISA-GUIDE

Text Teil-Beschreibung übernommen von http://www.heise.de/