Freispruch für Casinodirektor

BAD RAGAZ. Im Sommer 2003 war der Casinodirektor von Bad Ragaz von der Eidgenössischen Spielbanken-Kommission des Verstosses gegen das Spielbankengesetz (Spielverbot für Casinoangestellte) schuldig befunden und daraufhin in Bad Ragaz fristlos entlassen worden.

In einem Verwaltungs-Strafverfahren wurde der gebürtige Deutsche zu einer Busse verurteilt. Jetzt entschied der Einzelrichter des Kreisgerichts Werdenberg-Sargans auf Freispruch und Kostenübernahme durch den Staat