Keine Erpressung wegen Automaten

Staatsrat und Loterie Romande. Der Staatsrat hat sich im Zusammenhang mit dem Gesetz über die Geldspielautomaten in keiner Weise von der Loterie Romande erpressen lassen. Dies antwortet er auf eine Anfrage eines Grossrats.

Der SVP-Vertreter und Ammann von Châtel-St-Denis, Joe Genoud, wollte vom Staatsrat wissen, weshalb er sich von der Loterie Romand (LoRo) erpressen lasse. Gemäss seiner Informationen soll die LoRo dem Staatsrat gedroht haben, die Geldleistungen an den Kanton Freiburg einzustellen, falls er eine allzu liberale Haltung im Rahmen der Revision des Gesetzes über die Spielapparate und Spielsalons vertrete. «Hat die LoRo tatsächlich in diesem Sinne Druck auf die Freiburger Regierung oder auf eines seiner Mitglieder ausgeübt?», lautete die Frage von Grossrat Joe Genoud.
Finanzielle Unterstützung dank der Loterie Romande.

Auch wenn sich der Staatsrat nicht hat erpressen lassen, so ist er sich hingegen bewusst, dass die äusserst umfangreichen Zahlungen der LoRo es ihm ermöglichen, kulturelle, sportliche und soziale Aktivitäten zu finanzieren.
Bewusst ist sich die Freiburger Regierung auch, dass im Kanton Freiburg seit vielen Jahren eine Konkurrenz zwischen der LoRo und den Herstellern und Betreibern von Geldspielautomaten herrscht. «Der Staatsrat hat sich seit längerer Zeit dafür entschieden, diese beiden Arten von Glücksspielen in einem vernünftigen Rahmen zuzulassen», hält er in seiner Antwort fest und erinnert daran, dass Freiburg als einziger Westschweizer Kanton Spielapparate in Gaststätten zulässt und damit den privaten Unternehmen einen Marktzugang ermöglicht.

Wollte der Staatsrat tatsächlich die LoRo einseitig privilegieren, wie dies Joe Genoud behauptet, so hätte er ein vollständiges Verbot der Geldspielautomaten in den Gaststätten und Spielsalons vorschlagen können. Bekanntlich hat er aber im Rahmen der Gesetzesrevision vorgesehen, die neuen Geschicklichkeitsautomaten zuzulassen und deren Anzahl in den Spielsalons gar von zwei auf fünf zu erhöhen. «Damit trägt der Staatsrat den erschwerten Bedingungen Rechnung, die die Betreiber der Spielapparate und die Gastwirte ab dem 1. April 2005 gewärtigen müssen», schreibt er und weist darauf hin, dass ab diesem Datum die traditionellen Geldspielautomaten als reine Glücksspiele nur noch in den Casinos zugelassen sein werden.

Sind «Tactilo»-Geräte Glücksspiele?

Im Weiteren hält der Staatsrat fest, dass die Eidg. Spielbankenkommission kürzlich ein Verwaltungsverfahren eröffnet hat, um abzuklären, ob die «Tactilo»-Geräte der LoRo rechtlich gesehen Glücksspiele seien oder nicht. In der Zwischenzeit habe diese Kommission ein vorläufiges Verbot für das Aufstellen von solchen Geräten in öffentlichen Gaststätten erlassen. Gegen diesen Entscheid habe die LoRo mit der Unterstützung aller Westschweizer Kantone Beschwerde erhoben. Es sei nun an den Gerichten, diese Frage zu klären.