2. Black Jack Jack-Turnier des Grand Casino Baden

Samstag Samstag, 9. und , Sonntag, Sonntag, 10. Oktober 2004

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Das Grand Casino Baden lanciert das 2. Black Jack-Turnier seiner Geschichte. Mitmachen lohnt sich, denn es warten mindestens CHF 10 000.–, im besten Fall gar CHF 26 800.– auf die Gewinner!

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Spielzeiten:

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Check-In

Samstag, 9. Oktober 2004, von 15 bis 15.45 Uhr

Vorrunde 1

Samstag, 9. Oktober 2004, von 16 bis 19 Uhr

Vorrunde 2

Samstag, 9. Oktober 2004, von 19 bis 22 Uhr

Vorrunde 3

Sonntag, 10. Oktober 2004, von 16 bis 19 Uhr

Jeder Spieler nimmt an allen 3 Vorrunden teil.

Halbfinale

Sonntag, 10. Oktober 2004, von 19.30 bis 20.30 Uhr

Finale

Sonntag, 10. Oktober 2004, ab 21 Uhr

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Anmeldung

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Anmeldungen nimmt der Turnierleiter, Herr Uwe Ziegler, bei Angabe folgender Informationen, per E-Mail – uziegler@grandcasinobaden.ch – oder die Spielaufsichten des Grand Casino Baden persönlich, gerne entgegen.

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Das Startgeld beträgt CHF 200.-. Die maximale Teilnehmerzahl ist 84, bitte melden
Sie sich rechtzeitig an! Sämtliche Preisgelder fliessen in den Turnierpool. Das
Grand Casino Baden ergänzt diesen um zusätzliche CHF 10 000.–. Sollten alle verfügbaren 84 Plätze belegt sein, kommen insgesamt CHF 26 800.– zur Auszahlung.

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Die Spielregeln

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Gespielt wird nach den Black Jack-Regeln des Grand Casino Baden. Jeder Teilnehmer spielt die drei Vorrunden. Zu Beginn einer jeden Runde erhält jeder Spieler CHF 10 000.– in Turnierchips, pro Runde werden 28 Coups gespielt (bei sechs belegten Plätzen am Tisch 30 Coups). Ziel ist es, nach Beendigung der jeweiligen Runde, die grösste Chipsumme zu haben. Der Sieger jeder Runde erhält 10 Punkte, die nachfolgend Platzierten 8, 6, 4, 2 und 1 Punkt. Die 21 Spieler, die in den Vorrunden die höchsten Punktzahlen erzielen, bestreiten das Halbfinale, welches an drei Tischen ausgetragen wird. Die beiden Besten eines jeden
Halbfinal-Tisches und der beste Drittplatzierte qualifizieren sich für das Finale.
Die Teilnehmer müssen spätestens fünf Minuten vor Turnierbeginn anwesend sein.
Bei Verspätung können bezahlte Startgelder nicht zurückbezahlt werden.