Beginn der 3. – 5. Spielbanken-Konzessionsverfahren des Bundesministeriums für Finanzen

Veröffentlichung gemäß §§ 21 und 22 Glücksspielgesetz, BGBl I Nr. 69/2012

Wien, 26. November 2012 – Das Bundesministerium für Finanzen gibt bekannt, dass das Recht zum Betrieb von 15 Spielbankstandorten und einem Pokersalonstandort gemäß §§ 21 und 22 Glücksspielgesetz (GSpG, BGBl. Nr. 620/1989 idgF) mit mehreren Konzessionserteilungsverfahren neu übertragen werden soll.

Eine „Allgemeine Information“ zur in Aussicht genommenen Strukturierung der Konzessionen und zum voraussichtlichen Zeitplan der anstehenden Konzessionserteilungsverfahren sowie die Unterlagen zur Teilnahme an den öffentlichen Interessentensuchen für das dritte bis fünfte Konzessionserteilungsverfahren wurden am 26. November 2012 auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter https://www.bmf.gv.at/Gluecksspiel/InteressentensucheS_12258/12258.htm veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist für diese drei Konzessionserteilungsverfahren endet am 10. Juni 2013. Nach Registrierung erhalten Interessenten für Spielbankenkonzessionen Zugriff auf alle relevanten Dokumente und künftige Informationen der Konzessionserteilungsverfahren.“