Betreuungssekretär hat Zutrittsrecht in Spielbanken – Bundesweite Sperre muss aufgehoben werden

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert die Geschäftsleitung der deutschen Spielbanken auf, ihre bundesweite Sperre gegen den ver.di-Betreuungssekretär der Spielbanken-Beschäftigten aufzuheben.

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Die Sperre entspreche de facto einem Hausverbot und sei daher unzulässig. Ein Betreuungssekretär habe gewerkschaftliche Aufgaben vor Ort zu erfüllen und demnach ein Zutrittsrecht zum Betrieb – egal, ob es sich dabei um ein Krankenhaus, ein Callcenter oder eben eine Spielbank handele. Dieses Recht beruhe auf der grundgesetzlich geschützten Koalitionsfreiheit und sei deshalb vom Arbeitgeber zu gewährleisten. ver.di gehe davon aus, dass die Sperre bis zum 9. August aufgehoben werde.

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V.i.S.d.P.: Harald Reutter

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