Geldspielautomaten unerwünscht

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Geldspielautomaten unerwünscht

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luzi stamm* zum Thema Spielen

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1993 sagte das Volk Ja zum Glücksspiel in der Schweiz. Bevor das Volk an der Urne Spielbanken guthieß, waren Schweizer gezwungen, für das «Tischspiel» (Roulette, Black Jack etc.) in ausländische Casinos zu gehen. Im eigenen Land war das Spielen nur an Geschicklichkeitsspielautomaten erlaubt, die in Gaststätten standen. Im Abstimmungskampf wurde vor allem argumentiert, es sei bedauerlich, wenn Jahr für Jahr rund eine Milliarde Franken aus der Schweiz in ausländische Casinos getragen werde. Besser wäre es, wenn die Schweizer künftig das Geld in eigenen Spielbanken ausgäben. Dort könnte die Schweiz eine Kontrolle ausüben und Steuern erheben. Mit der neuen Regelung wurde schon in der neuen Verfassungsbestimmung (Art. 106, Abs. 4) zwischen Glücksspielautomaten und Geschicklichkeitsspielautomaten unterschieden, ebenso im darauf basierenden Spielbankengesetz: Glücksspielautomaten dürfen nur noch in den Spielbanken aufgestellt werden. Ausserhalb von Casinos sind nur noch echte Geschicklichkeitsspielautomaten zugelassen (Übergangsfrist bis 31. 3. 2005). Für die Glücksspiele (und damit für die Glücksspielautomaten) ist der Bund zuständig, für die Geschicklichkeitsspiele (Geschicklichkeitsspielautomaten) die Kantone. Heute muss man feststellen, dass die Praxis in eine andere Richtung läuft: Glücksspielautomaten sind auch ausserhalb der Casinos auf dem Vormarsch. Wenn nun ausserhalb der Spielcasinos Glücksspielautomaten toleriert werden, so ist das gefährlich. Bei den Spielbanken ist wenigstens noch bis zu einem gewissen Grad ein Sozialschutz sichergestellt.

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Notwendigerweise musste eine Instanz geschaffen werden, die für die Unterscheidung zwischen Glücksspielautomaten und Geschicklichkeitsspielautomaten zuständig ist. Mit dieser Aufgabe wurde die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) betraut. Allerdings ist bisher die ESBK dieser Aufgabe nicht nachgekommen, indem sie faktisch einfach keine Geschicklichkeitsspielautomaten bewilligt. Wenn bis 31. 3. 2005 die alten, unechten Geschicklichkeitsautomaten vom Markt verschwinden und keine neuen Geräte bewilligt werden, bedeutet dies das Ende der Geschicklichkeitsspielautomaten-Branche. Man sollte meinen, die Kantone hätten ein Interesse daran, sich gegen die faktische Abwürgung der Geschicklichkeitsspielautomaten durch die ESBK zu wehren. Die heutigen Fiskaleinnahmen für Kantone und Gemeinden von den Geschicklichkeitsspielautomaten belaufen sich auf jährlich rund 23 Millionen Franken. Wird diese Branche abgewürgt, gehen zudem rund 1200 Arbeitsplätze verloren. Doch solange die Kantone hoffen können, dass Tactilos der Loterie Romande von den Bundesbehörden toleriert werden, haben sie kein Interesse daran, gegen das Abwürgen der Geschicklichkeitsspielautomaten zu opponieren. Denn mit Tactilo-Automaten verdienen die Kantone wesentlich mehr als durch die Besteuerung von Geschicklichkeitsspielautomaten.

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Es ist dafür zu sorgen, dass der Wille von Volk und Gesetzgeber umgesetzt wird. So müssen Geschicklichkeitsspielautomaten, die kommerziell betrieben werden können, künftig zugelassen werden. Doch ist der Vormarsch von Glücksspielautomaten ausserhalb von Spielbanken konsequent zu unterbinden. Hier tat die ESBK letzte Woche einen erfreulichen Schritt. Sie verbot zusätzliche Tactilo-Geräte in der Deutschschweiz. Leider hat die Bundesverwaltung vor kurzem die geplante Revision des Lotteriegesetzes gestoppt. Als Nächstes wird im Nationalrat die parlamentarische Initiative von Nationalrat J. Alexander Baumann (SVP/TG) behandelt, welche diesen Punkt wieder aufgreift: Mit einer Änderung des Lotteriegesetzes sei zu verunmöglichen, dass ausserhalb der konzessionierten Spielbanken weitere Glücksspielautomaten aufgestellt werden dürfen.

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  • Luzi Stamm ist SVP-Nationalrat des Kantons Aargau.