Ver.di Rheinland-Pfalz ist verwundert über die Absicht der Landesregierung, in Nordrhein-Westfalen eine fünfte Spielbank zu eröffnen und lehnt diese entschieden ab

„Mit Verwunderung hat ver.di Rheinland-Pfalz auf die Absicht der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen reagiert, eine fünfte Spielbank in Nordrhein-Westfalen zuzulassen“, so Bernhard Stracke zuständiger Betreuungssekretär für die Spielbanken in Rheinland-Pfalz.

„Im Entwurf der Landesregierung, der der öffentlichen Anhörung am 06.09.2012 zugrunde lag, war nur von den bisherigen vier Spielbanken die Rede“, so Stracke.
Bei dieser Anhörung hat sich keiner der angehörten Sachverständigen für eine fünfte Spielbank in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen, dies ist auch dem Protokoll der öffentlichen Anhörung zu entnehmen. Der Beschluss des Hauptausschusses des Landes Nordrhein-Westfalen, eine Lizenz für eine fünfte Spielbank zu vergeben ist daher nicht nachvollziehbar.

Aus fiskalischen Gründen haben sich gleich die Städte Düsseldorf und Köln gemeldet, die eine Spielbank gerne in ihrer Stadt hätten. „Dies kann nicht hingenommen werden, eine weitere Spielbank in Nordrhein-Westfalen geht klar an den Zielen des Glücksspielstaatsvertrages vorbei, Spielbanken sind nicht dafür da, marode Haushalte der Kommunen zu sanieren“ so Stracke.

Eine fünfte Spielbank ist aus Sicht von ver.di Rheinland-Pfalz nicht notwendig, da der ordnungspolitsche Auftrag, den Spielbanken zu erfüllen haben, in der Region von den ansässigen Spielbanken voll erfüllt wird.
Eine weitere Spielbank in der Region würde nach Ansicht von ver.di Rheinland-Pfalz nicht nur in Bad Neuenahr sondern auch bei vorhandenen Spielbanken in Nordrhein-Westfalen zum Verlust von Arbeitsplätzen führen.
„Da stellt sich weiterhin die Frage, ob das durchgeführte Anhörungsverfahren angreifbar ist, wenn der Gesetzgeber etwas anderes als angehört beschließt“, so Stracke.

V.i.S.d.P: Mainz, 30.10.2012, Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück, Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz, bernhard.stracke@verdi.de
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