Spielbanken: Konzessionierungsphase abgeschlossen – alle Casinos in Betrieb

Bern – Im Spielbankenbereich wurde 2003 die Konzessionierungsphase abgeschlossen. Den 21 Casinos ist es innert kurzer Zeit gelungen, ein Angebot auf bemerkenswertem Niveau zu schaffen. Sie haben die mit der Aufhebung des Spielbankenverbotes verbundenen
fiskalischen Erwartungen erfüllt.

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Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) konnte im Jahr 2003 die Konzessionierungsphase abschliessen. Die letzten sechs von insgesamt 21 bewilligten Casinos haben ihren Betrieb aufgenommen. Es handelt sich hierbei um die A-Casinos Montreux, Basel und St. Gallen sowie die B Casinos Granges – Paccot, Locarno und Meyrin (in der jeweiligen Reihenfolge ihrer Eröffnung). Allerdings konnten zwei Betriebe den wirtschaftlich harten Bedingungen nicht standhalten: Die ESBK musste der Spielbank
Arosa wegen schlechten Geschäftsganges, der zum Verzehr der Eigenmittel führte, die Konzession entziehen. Das gleiche Schicksal hat mittlerweile auch die Spielbank Zermatt getroffen, deren Konzession die ESBK im Jahr 2003 vorläufig suspendiert hatte.

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Erwartungen im fiskalischen Bereich erfüllt

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Insgesamt ist es der schweizerischen Spielbankenbranche gelungen, sich innert kurzer Zeit ein bemerkenswertes Niveau in Bezug auf Spielangebot, Sicherheit und Sozialprävention zu erarbeiten. Gesamthaft betrachtet erzielten die Spielbanken wirtschaftlich gute Resultate. Die Casinos haben 2003 einen Bruttospielertrag von annähernd 561 Millionen Franken realisiert. Die Spielbankenabgabe belief sich auf 260,8 Millionen Franken. Davon
gingen 223,8 Millionen Franken an den Ausgleichsfonds der AHV und rund 37 Millionen Franken an die Standortkantone der B-Casinos. Damit haben die Spielbanken die mit der Aufhebung des Spielbankenverbotes verbundenen Erwartungen erfüllt.

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Schwerpunkt: Bekämpfung illegaler Glücksspiele

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Grosse Aufmerksamkeit widmete die ESBK dem Bereich der Bekämpfung des illegalen Glückspiels. Im Berichtsjahr wurden 169 Strafverfahren eröffnet.

Im gleichen Zeitraum traten 126 Entscheide in Rechtskraft. Die Geschäftslast
wird voraussichtlich in diesem Bereich, in dem Ende 2003 363 Verfahren hängig waren, noch zunehmen.

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Lotteriespielautomaten

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Eine den heutigen Erfordernissen entsprechende Abgrenzung zwischen Spielbankengesetz und Lotteriegesetz fehlt. In diesem Zusammenhang will die ESBK insbesondere die Frage klären, ob es sich bei den „Tactilo“ – Geräten um Geldspielautomaten handelt, die dem Spielbankengesetz unterstellt sind. Deshalb hat die ESBK superprovisorisch die Installation von neuen „Tactilo“ – Geräten vorläufig untersagt.

Weitere Auskünfte:

Jean-Marie Jordan, Direktor ESBK, Tel. 031 323 12 05

Anmerkung: Der ausführliche Jahresbericht ist auf der Website der ESBK

verfügbar (http://www.esbk.admin.ch)