Großer Rat will in Kanton Bern ab Ende März 2005 Geschicklichkeitsautomaten in Gastgewerbebetrieben verbieten

pf – (rs-isa) Kanton Bern – Mit 80 zu 68 Stimmen und 20 Enthaltungen lehnte der große Rat eine FDP – Motion für die Zulassung ab. Laut dem Spielbankengesetz dürfen ab Frühling 2005 Glücksspielautomaten nur noch in konzessionierten Casinos betrieben werden. Für Gaststätten sind nur noch Automaten zugelassen, bei denen die Geschicklichkeit und nicht das Glück über den Geldgewinn entscheidet.

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In Solothurn und Zürich sollen sie verboten sein, dagegen werden die Kantonen Aargau und Freiburg solche Geschicklichkeitsautomaten zulassen. Der bernische Regierungsrat wollte das Gesetz über Handel und Gewerbe so abändern, dass ein darin ein Verbot der Geschicklichkeitsautomaten verankert wird.

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Mach Meinung der Regierung können diese Geräte missbräuchlich genutzt werden und es wären zusätzlich strenge Kontrollen zur Durchsetzung des Jugendschutzes nötig.

Regierungsrätin Dora Andres (FDP) warnte am Donnerstag vor einem Paradigmawechsel, wonach nicht mehr nur Automaten mit Jetons (sogenannte Warengewinnautomaten), sondern auch Automaten mit Geldgewinn zugelassen werden sollen.

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Die Gewinne aus solchen Geldgewinnautomaten würden ausschließlich in private Kassen fließen, sagte Andres. Hingegen wurde dem Kanton Bern bereits die Bewilligung erteilt, die neuen elektronischen Lotterieautomaten zu betreiben. Fünf Prozent des Bruttospielertrages aus diesen Lotterieautomaten wird in die Staatskasse fliessen. Wegen einer superprovisorischen Verfügung der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) ist das Aufstellen neuer Lotterieautomaten in der Deutschschweiz im Moment blockiert. Auf Anfrage sagte Anders, das sie zuversichtlich sei und dass die Intervention der ESBK nicht stand hält. Die entsprechenden Schritte dazu seien bereits eingeleitet.

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Die FDP, SVP sowie ein Teil der SP stellte sich hinter den Motionär. Die Gegner, die den Vorstoß der Befürworter, die alle Vorteile für die Wirtschaft unter den Kantonen hervorhoben, lehnten vor allem aus Gründen des Jugendschutzes ab. Erb argumentiert damit, dass mit solchen Automaten Gemeinden (bis zu 720.000 Franken jährlich) wie Kantone (zirka 2,7 Millionen Franken pro Jahr) Einnahmen generieren könnten und zudem gegen 20 Arbeitsplätze im Kanton erhalten blieben. Monika Barth (SP/Biel) riet zur Ablehnung der Motion.

Hans Stöckli (SP/Biel) sprach sich für das Erlauben der Geschicklichkeitsautomaten aus. Die Suchtgefahr sei bei Geschicklichkeitsautomaten nicht sonderlich groß und in den Nachbarkantonen seien sie auch erlaubt.