Expertenanhörung zum Gesetzesentwurf der Landesregierung

von Boris Hoeller

Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) ist in 14 Bundesländern gesetzgeberisch unter Dach und Fach. Im jüngst konstituierten nordrhein-westfälischem Landtag dauert das Gesetzgebungsverfahren aber noch an. Am 6. September 2012 erhalten die Experten das Wort. Öffentliche Anhörung des Hauptausschusses und des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales zum Gesetzentwurf Drucksache 16/17 der Landesregierung. Die hat den Ersten Glücksspieländerungstaatsvertrag unterzeichnet und hierzu ein Ausführungsgesetz formuliert. Das soll jetzt vom Landtag beschlossen werden.

Alternativen zu diesem Gesetz, das nunmehr die Vorgaben des Europäischen Gerichtshof umsetze und ein den Anforderungen des Unions- und Verassungsrecht entsprechende Glücksspielrecht schaffe, gäbe es – so der Gesetzesentwurf – nicht. Dafür aber einen Fragenkatalog, aufgegliedert in 9 Punkte, insgesamt 85 Fragen umfassend. Die Auschlussmitglieder interessieren grundsätzliche rechtliche und wirtschaftliche Einschätzungen der geladenen Expertenrunde. Darunter Professoren aus den Fachbereichen Recht und Suchtforschung, Rechtsanwälte, Verbands-, Behörden und Industrievertreter sowie Vertreter der Destinatäre der staatlichen Einnahmen aus dem Glücksspiel.
Damit ist alles angerichtet für kontroverse und diametral gegenläufige Auffassungen zur Recht- und Verhältnismäßigkeit des Gesetzesentwurfs, mit dem sich die Landesregierung zu den hehren Zielen auch eine Sicherung der Einnahmen zur Deckung der Ausgaben für die guten Zwecke erhofft.

Neben den allgemeinen Fragen zur Vereinbarkeit des neuen Staatsvertrages mit höherrangigem Recht, wollen die Ausschussmitglieder die Felder Spieler- und Jugendschutz, Suchtprävention und Suchtbekämpfung, Spielsperren und Sperrsystem, Sportwetten, Casinospielen, Spielhallen und Automatenspiel, Internet und den finaziellen Auswirkungen näher beleuchten. Doch die Zeit für eine intensive Auseinandersetzung wird für die Ausschussmitglieder knapp werden. Die Anhörung ist für 11:00 Uhr anberaumt, der Verteiler umfasst 39 potenzielle Experten und nicht aufzuzählende Kritik- und Erörterungspunkte. Genug Raum für genügene Erkenntnisse und zugleich Einladung des Gespenstes der Zeitknappheit?

Die Anhörung (http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.1/Anhoerungen/Anhoerungen.jsp – abgerufen am 07.08.2012) ist öffentlich.