Ver.di-Bundesarbeitskeis Spielbanken fordert den Erhalt der Lebendspiel in den Spielcasinos

Der Bundesarbeitskreis Spielbanken in ver.di forderte zum Abschluss seiner Sitzung in Konstanz den Erhalt der Lebendspiele in den Casinos.

Zurzeit wird die Schließung des Lebendspieles in Hittfeld und Bad Pyrmont von den Spielbankbetreibern diskutiert. Die Schließung des Lebendspiels in Westerland zum 31.12.2003 konnte verhindert werden.

Der Betrieb einer Spielbank ist eine an sich unerlaubte Tätigkeit, die der Staat gleichwohl erlaubt, um das illegale Glücksspiel einzudämmen, dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen und dadurch die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen, so der zuständige Gewerkschaftssekretär Bernhard Stracke. Spielbanken sind daher keine Wirtschaftsbetriebe und haben einen ordnungspolitischen Auftrag zu erfüllen, so der Gewerkschafter. So wurde vom Bundesverfassungsgericht schon in den 70er-Jahren der „ordnungspolitische Auftrag“ definiert. Daher hat bei den Spielbankbetreiber auch das Gewinnstreben nicht im Vordergrund zu stehen. Ohne Lebensspiel erfüllt eine Spielbank nicht den ordnungspolitischen Auftrag. Lebendspiel und Automatenspiel müsse gleiche Chancen erhalten. Daher sind die Öffnungszeiten aufeinander abzustimmen und im Automatenspiel ist eine Eingangskontrolle einzuführen. Zum Erhalt des Lebendspieles und der damit verbundenen Sicherung der Arbeitsplätze ist die Spielbankabgabe angemessen zu senken.
Das Glück muss man zelebrieren, so Horst Jaguttis, Vorsitzender des Bundesarbeitskreises Spielbanken.

Er hofft auf eine Rückbesinnung der Spielbankbetreiber auf Rouletteitisch, Poker und Abendgarderobe sowie Investionen in das Lebensspiel. Spielbanken müssen Unterhaltungs- und Kommunikationszentren sein.

Der bewährten Service am Gast sollte nicht ab- sondern ausgebaut werden, so Martin Bachmeier, Betriebsratsvorsitzer, Spielbank Konstanz. So könnten die Gäste aus der Schweiz, die durch die vielen Spielbanken, die in der Schweiz neu eröffnet wurden, Konstanz den Rücken gekehrt hätten, zurückgewonnen werden.
Da viele Spielbanken die Beschäftigten nicht mehr vom Tronc bezahlen können, ist über neue Bezahlungssysteme nachzudenken, so der Bundesarbeitskreis.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück, Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz
Telefon:06131-6272632; Fax:06131-6272626; Mobil:0160-90512708
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesarbeitskreis Spielbanken