Ver.di fordert vom Land Sachsen-Anhalt die umgehende Ausschreibung der Spielbankkonzessionen für Magdeburg und Halle

Der Bundesarbeitskreis Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 10. Mai, dass eine Spielbankkonzession unverkäuflich ist und von der Aufsichtsbehörde auch im Insolvenzfall eingezogen werden kann, so der zuständige Betreuungssekretär Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken.

Ver.di fordert das Land Sachsen-Anhalt auf, die Konzession für die Spielbanken in Halle und Magdeburg umgehend neu auszuschreiben und bei der Auswahl des künftigen Betreibers dessen Seriosität sehr sorgfältig zu prüfen.
„Es gibt seriöse Betreiber aus der Spielbankenbranche, die sich nach unseren Informationen um die Konzessionen bewerben und umgehend den seit Mai 2011 eingestellten Spielbetrieb wieder aufnehmen würden“, so Stracke.
Es gibt auch hervorragend ausgebildetes Personal, welches dem neuen Betreiber zur Verfügung stehen würde.

„Wir begrüßen und unterstützen die Initiative des Bundesverbandes privater Spielbanken (BupriS) zur Ausschreibung der Konzessionen ausdrücklich und sind gespannt, ob dann bei einer Ausschreibung den Worten auch Taten folgen“, so Stracke.

„Voraussetzung für einen erfolgreichen Spielbankbetrieb ist, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen stimmen, dass der Betreiber das notwendige Know-how hat, er höchste Seriosität aufweist und das entsprechende Fachpersonal hat, so Stracke.“

Die Spielbanken in Sachsen-Anhalt befinden sich seit Juni 2011 in der Insolvenz.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück,
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