Bundesländer sollen den Glücksspieländerungsvertrag nun in den einzelnen Landtagen verabschieden, damit der Vertrag wie geplant zum 1. Juli 2012 in Kraft treten kann

Bundesarbeitskreis Spielbanken von ver.di begrüßt die positive Bewertung durch die EU-Kommission

„Die Bundeskoordinierung Spielbanken und der Bundesarbeitskreis Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) erwarten nach der vorliegenden Stellungnahme der EU-Kommission zum Glücksspieländerungsvertrag nun von den 15 Regierungschefinnen und Regierungschefs, die am 15.12.2011 den Glücksspieländerungsvertrag unterschrieben haben, diesen Vertrag nun umgehend den Landtagen zur Ratifizierung zuzuleiten“, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken in ver.di. Nach der Unterzeichnung des Vertrages am 15. 12.2011 und der Protokollerklärung von 15 Bundesländern soll der Glücksspieländerungsvertrag zum 1. Juli 2012 in Kraft treten.

„Wir fordern den Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Herrn Carstensen auf, nicht nur wegen der Wahrung der Rechtseinheit in Deutschland, dem Staatsvertrag beizutreten und den Sonderweg von Schleswig-Holstein aufzugeben“, so Horst Jaguttis, Vorsitzender des Bundesarbeitskreises Spielbanken.

Der Bundesarbeitskreis Spielbanken lehnt weiterhin Glücksspiele im Internet ab. „Wir begrüßen daher die Auffassung der Kommission und die Rechtsprechung des EuGH, ein solches Verbot als geeignet zum Schutz der Spieler und Jugendlichen sowie der Allgemeinheit anzusehen“, so Stracke.
Somit ist das Verbot von Casino- und Pokerspiele im Glücksspieländerungsvertrag die logische Konsequenz und wird von ver.di ausdrücklich begrüßt.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück, Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz, Bernhard.Stracke@ver.di.de
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