Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft lehnt Glücksspielgesetz des Landes Schleswig-Holstein entschieden ab

Betriebs- und Personalräte und ver.di sprechen sich für einen einheitlichen bundesweiten Glücksspielstaatsvertrag aus

„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Betriebs- und Personalräte der Spielbanken und von Lotto Schleswig-Holstein lehnen die Absicht des Bundeslandes Schleswig-Holstein ab, in Konkurrenz zu den anderen 15 Bundesländern ein eigenes Glücksspielgesetzes zu schaffen“, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken von (ver.di).

„Wir appellieren an die Abgeordneten des Landtages von Schleswig-Holstein, sich in der Landtagssitzung morgen gegen ein eigenes Glücksspielgesetz von Schleswig-Holstein auszusprechen“, so Stracke.
Ver.di fordert den Erhalt des Glücksspielmonopols und eine bundeseinheitliche Lösung für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag.
Das neue Gesetz muss der geforderten Kohärenz der europäischen Rechtsprechung entsprechen und eine Regelung für das gewerbliche Automatenspiel beinhalten.
Ver.di kritisiert auch das kurzfristige Verfahren, mit dem die Politiker auf den aktuellen Stand gebracht werden. Der Landtag tagt um 10.00 Uhr und in den Ausschüssen bekommen die Abgeordneten die letzten Änderungen des Gesetzeentwurfes um 08.00 Uhr mitgeteilt. Gerade bei so einem komplexen Thema mit sehr hoher Verantwortung gegenüber den Spielern ist der gewählte Ablauf nicht nachzuvollziehen.
„Entweder man ist für ein Monopol oder man gibt den Markt komplett bundesweit frei, wir sprechen uns klar für die Beibehaltung des Glücksspielmonopols aus“, so Stracke.

„Wir benötigen im Norden kein Las Vegas als Glücksspielhochburg für Deutschland“, so Horst Jaguttis, Vorsitzender des Bundesarbeitskreises Spielbanken.

Mainz, 13.09.2011
V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück, Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz, Bernhard.Stracke@ver.di.de
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