Peinliche Blamage der Länder

Von Rechtsanwalt Dieter Pawlik

Nach langen rechtlichen Auseinandersetzungen hatte das BVerfG im Frühjahr 2006 die Monopolgesetzgebung der Länder im Glücksspielwesen für verfassungs- und auch europarechtswidrig erklärt. In der den Ländern gesetzten 2-Jahresfrist suchten diese dann durch Übergangsregelungen den Anschein einer rechtmäßigen Gesetzeslage zu wahren; dies misslang jedoch, viele Gerichte hielten diese Praxis nach wie vor für rechtswidrig.

Rechtsanwalt Dieter Pawlik
Rechtsanwalt Dieter Pawlik

Erst ganz am Ende der Zweijahresfrist verabschiedeten die Länder gemeinsam eine gesetzliche Neuregelung, die allen ausführlich erörterten rechtlichen Anforderungen entsprechen sollte. Bezeichnenderweise wurde auch dieses Gesetzeswerk nicht nur vom Europäischen Gerichtshof, sondern zwischenzeitlich von allen deutschen Obergerichten für europarechtswidrig und damit gesetzeswidrig erklärt.

Auch danach bedurfte es erneut zahlreicher Besprechungen der Glücksspielreferenten und verschiedener Sitzungen der Ministerpräsidenten, bis diese schließlich im April 2011 einen Gesetzesentwurf beschlossen, der nunmehr allen rechtlichen Bedenken gerecht werden und ab 2012 für neun Jahre Gültigkeit haben sollte.
Lediglich Schleswig Holstein beharrte auf einem eigenen Gegenentwurf.

Zwischenzeitlich nahm die Europäische Kommission, der dieser Länderentwurf zur Prüfung vorgelegt wurde, in einer ausführlichen 10seitigen Ausarbeitung (detailed opinion) vom 18.07.2011 Stellung und beanstandete die beabsichtigten Regelungen gleich in 10 (in Worten: zehn!) Punkten erneut als europarechtswidrig.

Es ist mehr als peinlich, dass die Glücksspielreferenten der Länder auch nach über zehnjähriger Auseinandersetzung mit der Materie wieder einmal ein Ergebnis vorgelegt haben, das wegen unverständlich zahlreichen rechtswidrigen Regelungen erneut zum Desaster geriet. Es bleibt hier die ernste Frage, wie es möglich ist, dass mit erheblichen Steuergeldern bezahlte „Spezialisten“ nichts als wertlose Machwerke produzieren und hierdurch ihren Regierungen wie auch dem Ansehen Deutschlands eine Blamage nach der anderen bereiten.

Kontakt:
Rechtsanwalt Dieter Pawlik
Kuentzle Rechtsanwälte
An der Raumfabrik 29
76227 Karlsruhe
Tel: 0721-919600
Fax: 0721-9196020
E-Mail: pawlik@kuentzle-rechtsanwaelte.de