ESBK zieht für das Jahr 2010 positive Bilanz

Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) zieht im Jahresbericht eine positive Bilanz für das Jahr 2010. Die Revision der Spielbankenverordnung wurde abgeschlossen. Das Verfahren zur Neukonzessionierung von Spielbanken in der Stadt Zürich und in der Region Neuenburg läuft.

Die Beaufsichtigung der Schweizer Spielbanken war auch im Jahr 2010 zufriedenstellend. Die ESBK führte im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit über die Casinos insgesamt 44 Inspektionen durch und erliess 271 Verfügungen. Zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels eröffnete sie 61 Strafuntersuchungen, fällte insgesamt 138 Strafentscheide und schloss 93 Verfahren rechtskräftig ab.

Die Spielbanken, die insgesamt leicht rückläufige Bruttospielerträge zu verzeichnen hatten, entrichteten 387 Millionen Franken an Steuern an die AHV. Die B-Spielbanken lieferten ihren Standortkantonen weitere 63 Millionen Franken an Spielbankenabgaben ab.

Im Jahr 2010 wurde die Spielbankenverordnung teilrevidiert. Verschiedene für B-Casinos (Kursäle) geltende Angebotsrestriktionen wurden gelockert und es wurde eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von technischen Überwachungssystemen bei Tischspielen geschaffen.

Sodann wurden die vorbereitenden Arbeiten für eine Gesetzesänderung aufgenommen. Damit soll das heute geltende Verbot der Online-Glücksspiele gelockert werden.

Im Berichtsjahr hat die ESBK zudem das Verfahren zur Konzessionierung von je einer neuen Spielbank in der Stadt Zürich und in der Region Neuenburg eingeleitet und in diesem Zusammenhang neun Konzessionsgesuche entgegengenommen.