Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft lehnt Glücksspielgesetz des Landes Schleswig-Holstein weiterhin entschieden ab

Bundesarbeitskreis und Bundeskoordinierung Spielbanken sprechen sich klar gegen ein Las Vegas des Nordens aus

„Die Bundeskoordinierung Spielbanken und der Bundesarbeitskreis Spielbanken lehnen weiterhin die Absicht des Bundeslandes Schleswig-Holstein ab, in Konkurrenz zu den anderen 15 Bundesländern ein eigenes Glücksspielgesetzes zu schaffen“, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).
„Wir benötigen im Norden kein Las Vegas als Glücksspielhochburg für Deutschland“, so Horst Jaguttis, Vorsitzender des Bundesarbeitskreises Spielbanken.
Glücksspiel ist in Deutschland kein Wirtschaftsgut. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes verpflichtet zur Erfüllung des ordnungspolitischen Auftrages. Dieser besteht darin, das illegale Glücksspiel zurückzudrängen und ein staatlich kontrolliertes Angebot zur Bekämpfung der Folge- und Begleitkriminalität entgegenzuhalten.

Nach Ansicht von ver.di fehlt es dem Gesetzentwurf von Schleswig-Holstein an den notwendigen Regelungen für eine Begrenzung von Glücksspielangeboten.
Glücksspiele dürfen nicht unbegrenzt zugänglich sein, da der Spielerschutz
sonst nicht ausreichend gewährleistet ist. Ver.di lehnt Internetglücksspiele ab, der Entwurf sieht sogar die Anerkennung im Ausland erteilter Erlaubnisse
für Internetglücksspiel vor.

Die Bundeskoordinierung Spielbanken hat in der ergänzenden Stellungnahme zum Entwurf eines Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland an die Ministerpräsidenten die Aufforderung gerichtet, sich für einen einheitlichen Glücksspielstaatsvertrag für alle Bundesländer einzusetzen.

„Wir erwarten das in dieser Frage die Ministerpräsidenten aufeinander zugehen und eine einvernehmliche Regelung finden“, so Jaguttis.

„Ver.di steht wie bisher grundsätzlich zum Glücksspielstaatsvertrag und spricht sich ausdrücklich für den Erhalt des Glücksspielmonopols in Deutschland aus“, so Bernhard Stracke.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück, Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz, Bernhard.Stracke@ver.di.de