Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft enttäuscht über den vorliegenden Entwurf der Ministerpräsidenten zu einem neuen Glücksspielstaatsvertrag

Bundesarbeitskreis Spielbanken von ver.di lehnt weiterhin Glücksspiele im Internet ab

„Die Bundeskoordinierung Spielbanken und der Bundesarbeitskreis Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sind über den heutigen Kompromiss der Ministerpräsidenten zu einem neuen Glücksspielstaatsvertrag enttäuscht“, so Bernhard Stracke.

Ver.di vermisst eine Regelung zum gewerblichen Automatenspiel, das unter das Bundesrecht fällt. Hier ist dringender Handlungsbedarf, so der Gewerkschafter.

„Der Bundesarbeitskreis Spielbanken lehnt weiterhin entschieden Glücksspiele im Internet ab“, so Bernhard Stracke. Mit dieser Angebotsform kann nicht glaubhaft Spieler- und Jugendschutz, Suchtbekämpfung sowie Suchtprävention betrieben werden.
Diese Ziele sollen auch mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag erreicht werden.
Die Qualität und Attraktivität des Glücksspielangebotes, sowie die Gewährung aller
erforderlichen Sicherheitsleistungen, lassen sich nur durch den Erhalt des Glückspielmonopols erzielen.
Die beabsichtigte Liberalisierung des Glücksspielmarktes würde automatisch zu einer massiven Ausweitung des bisherigen Glücksspielangebotes führen. Aggressiv ausgetragener Wettbewerb und Gewinnmaximierung mit wachsender Spielsucht wären die unausweichlichen Folgen.
„Wir halten daher weiterhin am Glücksspielmonopol in Deutschland fest und lehnen die Liberalisierung des Glücksspielmarktes ab“, so Stracke.

Ver.di geht davon aus, da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. In der vorgesehenen weiteren ergänzenden Anhörung gilt es, das Glücksspielmonopol in Deutschland zu erhalten.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück, Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz, Bernhard.Stracke@ver.di.de
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