Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft lehnt Glücksspielgesetz des Landes Schleswig-Holstein ab

„Die Bundeskoordinierung Spielbanken hat in einer Stellungnahme an den Landtag Schleswig-Holstein heute den gesonderten Entwurf eines Glücksspielgesetzes entschieden abgelehnt“, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).
„Ver.di steht wie bisher grundsätzlich zum Glücksspielstaatsvertrag und spricht sich ausdrücklich für den Erhalt des Glücksspielmonopols in Deutschland aus“, so Bernhard Stracke.

Glücksspiel ist in Deutschland kein Wirtschaftsgut. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes verpflichtet zur Erfüllung des ordnungspolitischen Auftrages. Dieser besteht im Wesentlichen in den zwei Forderungen das illegale Glücksspiel zurückzudrängen und ein staatlich kontrolliertes Angebot zur Bekämpfung der Folge- und Begleitkriminalität entgegenzuhalten.

„Der Bundesarbeitskreis Spielbanken lehnt weiterhin entschieden Glücksspiele im Internet ab“, so Bernhard Stracke. Mit dieser Angebotsform kann nicht glaubhaft Spieler- und Jugendschutz, Suchtbekämpfung sowie Suchtprävention betrieben werden.
Die Qualität und Attraktivität des Glücksspielangebotes, sowie die Gewährung aller
erforderlichen Sicherheitsleistungen, lassen sich nur durch den Erhalt des Glückspielmonopols erzielen.

Die beabsichtigte Liberalisierung des Glücksspielmarktes würde automatisch zu einer massiven Ausweitung des bisherigen Glücksspielangebotes führen. Aggressiv ausgetragener Wettbewerb und Gewinnmaximierung mit wachsender Spielsucht wären die unausweichlichen Folgen.

„Wir fordern die Ministerpräsidenten auf, sich am 06.04.2011 klar zum Glücksspielmonopol in Deutschland zu bekennen“, so Stracke.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück, Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz, Bernhard.Stracke@ver.di.de
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