Rechnungshof: Glücksspielmonopol nicht aufs Spiel setzen

– Glücksspiel-Staatsvertrag rechtzeitig verlängern
– Gewerbliches Automatenspiel strenger regeln

Karlsruhe: Der Rechnungshof hat heute der Landesregierung und dem Landtag seine Beratende Äußerung „Glücksspiel“ vorgelegt. „Darin empfehlen wir ganz konkret, wie sich das Land Baden-Württemberg in den Verhandlungen mit den anderen Bundesländern zum Glücksspiel-Staatsvertrag, der Ende des Jahres ausläuft, positionieren soll“, so der Präsident des Rechnungshofs, Max Munding. Ziel müsse es sein, den Staatsvertrag rechtzeitig zu verlängern, den Gestaltungsspielraum zugunsten des staatlichen Glücksspielmonopols voll auszuschöpfen und die mit dem Monopol verfolgten Gemeinwohlziele schlüssig umzusetzen.

Auch die neueste europäische Rechtsprechung erkennt an, dass ein öffentliches Monopol grundsätzlich geeignet ist, um Gemeinwohlziele, wie Bekämpfung und Kanalisierung der Spielsucht oder einen hohen Verbraucherschutz zu erreichen. „Das Land darf sich nicht darauf einlassen, die Sportwetten aus dem Monopol herauszunehmen“, betont Max Munding. „Dies könnte das Monopol als Ganzes gefährden. Daneben ist es notwendig, das gewerbliche Automatenspiel stärker zu reglementieren, um die Spielsucht effektiver zu bekämpfen.“

Die Zuständigkeiten im Bereich des Glücksspiels sind zwischen Bund und Ländern geteilt: Für gewerbliche Geldspielautomaten gilt Bundesrecht; für staatliche Lotterien und Sportwetten sind die Länder zuständig. Nur die Länder dürfen Lotterien und Sportwetten veranstalten. Ein solches Monopol schränkt die Berufsfreiheit privater Anbieter ein. Das ist aber aus zwingenden Gründen des Allgemeinwohls zulässig, um Spielsucht zu verhindern. Das Monopol soll den Spielbetrieb in geordnete Bahnen lenken und das Ausweichen auf unerlaubte Spiele verhindern.

In seiner jüngsten Entscheidung verlangt der Europäische Gerichtshof allerdings diese Ziele in „kohärenter und systematischer Weise“ zu verfolgen. Deshalb darf der Staat auch nach Auffassung des Rechnungshofs über das Monopol keine rein fiskalischen Ziele verfolgen. Auch sollte auf eine offensive Werbung verzichtet werden.

Mit der Beratenden Äußerung gibt der Rechnungshof konkrete Empfehlungen, wie das Land Lotterien und Sportwetten im Einklang mit Verfassungsrecht und Europarecht veranstalten kann. Der Rechnungshof setzt sich dafür ein, dass das Land weiterhin das Monopol über die Sportwetten ausübt. „Das Ziel, der Suchtgefahr vorzubeugen, lässt sich bei gewerblichen Spielvermittlern viel schwerer erreichen“, argumentiert Rechnungshofdirektorin Dr. Hilaria Dette. Sportwetten seien erheblich suchtgefährlicher als Lotterien. Es wäre widersprüchlich, die Lotterien in staatlicher Hand zu halten und die wesentlich gefährlicheren Sportwetten zu liberalisieren.

Der Rechnungshof spricht sich außerdem dafür aus, die Regelungen für das gewerbliche Automatenspiel zu verschärfen. Der Europäische Gerichtshof hatte insofern eine Angleichung mit anderen Glücksspielen gefordert. Dafür ist zwar in erster Linie Bundesrecht maßgeblich, die Länder könnten aber in ihrer Zuständigkeit die Öffnungszeiten einschränken und die Kontrollen ausdehnen.

Weitere Informationen zur Finanzkontrolle Baden-Württemberg finden Sie im Internet unter: http://www.rechnungshof.baden-wuerttemberg.de