Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): Ministerpräsidenten sollen staatliches Glücksspielmonopol erhalten

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) spricht sich für die Beibehaltung des Glücksspielmonopols in Deutschland aus. Vor dem Hintergrund der morgen (15.12.2010) in Berlin stattfindenden Ministerpräsidentenkonferenz, bei der über einen neuen Glücksspielstaatsvertrag beraten wird, appellierte Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) an die Ministerpräsidenten, das Glücksspielmonopol nicht zu kippen: „Das würde den Verlust Tausender qualifizierter und tarifvertraglich abgesicherter Arbeitsplätze bedeuten und die Spielsucht weiter vorantreiben.“
Die Bundesländer müssten sich auf einen neuen Staatsvertrag einigen, der den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs gerecht werde. „Anbieter von Glücksspiel seien in Deutschland keine Wirtschaftsbetriebe, sie würden vielmehr dem Ordnungsrecht der Länder unterliegen und hätten den ordnungspolitischen Auftrag, das illegale Glücksspiel einzudämmen und ein legales Angebot unter staatlicher Kontrolle anzubieten“, so Horst Jaguttis, Vorsitzender des Bundesarbeitskreises Spielbanken.
„Jede Kommerzialisierung auch von Teilbereichen des Glücksspiels führe zu einer massiven Ausweitung des Glücksspielangebotes, zu einem aggressiv ausgetragenen Wettbewerb unter den kommerziellen Anbietern und damit zu einer größeren Verbreitung der Spielsucht. Diese Auswirkungen müssten verhindert werden“, so Bernhard Stracke. Da die Spielsucht im gewerblichen Automatenspiel außerordentlich hoch sei, müssten auch hier zusätzliche Regelungen zum Erhalt des Glücksspielmonopols eingeführt werden.

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