Bundesrat beschliesst Teilrevision der Spielbankenverordnung

Bern, 24.11.2010 – Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Teilrevision der Spielbankenverordnung (VSBG) gutgeheissen. Gewisse Einschränkungen des Spielangebotes von B-Spielbanken werden gelockert. Zur Verbesserung der Sicherheit bei den Tischspielen wird eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von technischen Überwachungssystemen geschaffen.

Der Bundesrat hatte die Änderungen im März 2010 in Auftrag gegeben. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) hat hierauf die entsprechende Teilrevision der Spielbankenverordnung vorbereitet und dabei die betroffenen Kreise und die Kantone angehört.

Ab 1. Januar 2011 gilt somit, dass B-Spielbanken maximal 250 Spielautomaten betreiben dürfen, bis anhin waren es 150. Die Limite der maximalen Jackpothöhe in B-Spielbanken wird von 100 000 auf 200 000 Franken erhöht und die Limitierung auf ein einziges Jackpot-System pro B-Spielbank aufgehoben. Es wird weiter eine Rechtsgrundlage geschaffen, damit bei Gefährdung der Sicherheit des Spielbetriebes neu der Einsatz von technischen Überwachungssystemen bei Tischspielen angeordnet werden kann. Schliesslich werden mit der beschlossenen Teilrevision die Bestimmungen zur Gewährleistung des guten Rufs an die Bedürfnisse der Aufsicht angepasst.

Adresse für Rückfragen:
Jean-Marie Jordan, Eidg. Spielbankenkommission,
Tel. +41 31 323 12 05