Schweizer Casino Verband Jahresbericht 2002

Schweizer Casino Verband Jahresbericht 2002

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p> EDITORIAL

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p> Mit der Eröffnung der ersten Spielbanken wurde die Schweiz im letzten Jahr zu einer neuen
Spielbankennation im Herzen von Europa. Die Schweizer Casinobetreiber werden sich in den nächsten Jahren einer harten Bewährungsprobe stellen müssen. Die Casinodichte ist mit einer Spielbank auf rund 300’000 Einwohner in Europa einzigartig, aber auch die grenznahe ausländische Konkurrenz schläft nicht und hat sich zum Teil durch Erweiterung und Verbesserung ihres Spielangebots für die Eröffnung der neuen Schweizer Spielbanken gewappnet. Die hohe Steuerbelastung sowie die strenge Regulierung des Spielbankenmarktes und die damit verbundenen hohen Kosten sorgen zusätzlich dafür, dass die Betreiber grosse Sensibilität im Umgang mit dem Markt an den Tag legen müssen, um längerfristig wirtschaftlich erfolgreich zu sein.

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p> Die kleineren B-Casinos starten dabei mit Handicaps wie einem kleineren Einzugsgebiet und den oben geschilderten Produktbeschränkungen (Einsatz- und Angebotslimiten) ins Rennen. Zudem sind sie durch eine höhere steuerlicheProgression zusätzlich belastet. Ihnen wird es deshalb voraussichtlich besonderes schwer fallen, mit der Konkurrenz aus dem In- und Ausland mitzuhalten. Hier wird rechtzeitig nach geeigneten Lösungen gesucht werden müssen (z. B. verstärkte Kooperationen und Nutzung von Synergien zwischen grösseren Spielbanken bzw. Betrieben in Tourismusregionen), um Marktbereinigungen im grösseren Stil zu verhindern.

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p> Mitentscheidend für eine langfristig erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung der Schweizer Spielbanken wird auch die rechtliche Ausgestaltung des Schweizer Glücksspielmarktes im Bereich der Lotterien und Wetten sein.

Bei der laufenden Totalrevision des Schweizer Lotteriegesetzes ist darauf zu achten, dass der streng reglementierte Spielbankenmarkt (Stichwort Sozialkonzept, Geldwäschereibestimmungen,Nachweis der nachhaltigen wirtschaftlichen Rentabilität etc.) nicht durch ausserhalb von Spielbanken angebotene Lotterieprodukte unterlaufen wird, die für den Spieler praktisch identisch sind mit den in Spielbanken angebotenen Glücksspielen, ohne jedoch vergleichbaren rechtlichen Auflagen in Bezug auf Sozial- und
Jugendschutz, Geldwäscherei, Abgaben und Sicherheit zu unterliegen.

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p> Angesichts der geschilderten Ausgangssituation ist es umso wichtiger, dass die Spielbanken auf einen starken Partner zählen können, der ihre Interessen bei Behörden, Politik und Wirtschaft kompetent und verantwortungsbewusst vertritt. Der Schweizer Casino Verband hat sich rechtzeitig auf das neue Marktumfeld und die damit verbundenen gesteigerten Erwartungen an seine Adresse vorbereitet. Der SCV hat sich in den letzten zwei Jahren von einem reinen Miliz- zu einem professionellen Wirtschaftsverband entwickelt und ist der repräsentative Dachverband der Schweizer Spielbanken. Ziel des Verbandes ist die Schaffung eines sozialverträglichen Schweizer Glücksspielmarktes mit rentablen, wirtschaftlich überlebensfähigen Spielbanken.

Adriano Censi, Präsident

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p> 1. Die Branche

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p> Das Jahr 2002 kann als eigentliches Geburtsjahr der Schweizer Spielbankenbranche bezeichnet werden. Ende März bzw. Ende Juni mussten die letzten Kursäle mit provisorischer Konzession B (Biel, Engelberg, Genf, Gstaad, Locarno, Rheinfelden, Saxon, Thun und Weggis) ihren Betrieb schliessen und schieden damit auch aus dem Verband aus.
Das erste neurechtliche Casino konnte bereits Ende Juni seinen Betrieb mit definitiver
Spielbankenkonzession aufnehmen.

Danach reihte sich in rascher Folge eine feierliche Eröffnung an die andere, so dass per Ende 2002 nicht zuletzt dank tatkräftiger Kooperation der Eidgenössischen Spielbankenkommission bereits 15 der voraussichtlich insgesamt 21 neuen Spielbanken eröffnet waren (in der Reihenfolge ihrer Eröffnung: Luzern, Interlaken, Baden Bern, Crans Montana, Arosa, Schaffhausen, Mendrisio,Pfäffikon, Davos, Lugano, Courrendlin, Zermatt, St. Moritz und Bad Ragaz).

Im Jahr 2002 waren insgesamt 16 der zukünftigen Spielbanken operativ, entweder mit provisorischer und/oder definitiver Spielbankenkonzession. Gemeinsamen erzielten sie einen Bruttospielertrag von rund Fr. 227,8 Mio. Davon entfallen Fr. 88,2 Mio. auf die Übergangszeit, in der zehn altrechtlichen Kursälen mit provisorischer Konzession B tätig waren (Arosa, Baden, Bern, Courrendlin, Davos, Interlaken, Lugano, Luzern, Montreux und St. Moritz).Die restlichen Fr. 139,6 Mio. wurden von den 15 neurechtlichen Spielbanken mit definitiver Spielbankenkonzession erarbeitet.

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p> 2. Verband

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p> Der Übergang von der alten zur neuen Spielbankengeneration und die Professionalisierung der Branche spiegeln sich auch auf Verbandsebene. Auf Beschluss der Delegierten hat der Verband seinen bisherigen Namen «Schweizerischer Kursaal- und Grand Casino Verband» in «Schweizer Casino Verband (SCV)» geändert und sich im Handelsregister eintragen lassen. Mit der Totalrevision der Statuten und der vom Vorstand verabschiedeten strategischen Neuausrichtung des Verbandes wurden die nötigen Grundlagen geschaffen, um den Spielbanken auch im neuen Branchenumfeld ein starker Partner sein zu können.

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p> 3. Verbandstätigkeiten

3.1. Finanzen und Recht

Im Rahmen der Schliessung der Kursäle mit altrechtlicher Konzession sprach sich der Verband dafür aus, dass die in Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei sowie mit den Spielsperren angelegten Akten bei den Kursälen verbleiben, anstatt der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) eingereicht zu werden. Eine Stellungnahme des angerufenen Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten gab dem Verband Recht.

Bei der Rekrutierung des nötigen Personals für die neuen Spielbanken zeigte sich, dass im Inland bzw. im EU/ EFTA-Raum nicht genügend qualifiziertes Personal gefunden werden konnte. Nachdem der SCV dem Bundesamt für Ausländerfragen auf Verlangen eine schriftliche Stellungnahme eingereicht hatte, wurden die für die Startphase nötigen Arbeitsbewilligungen für Spieltechniker aus dem Nicht EU/ EFTA-Raum erteilt.

In der ersten Hälfte des Jahres 2002 wurde eine paritätisch aus Vertretern der ESBK, der
Revisionsgesellschaften und des SCV zusammengesetzte Arbeitsgruppe eingesetzt, um die Strukturen des erläuternden Berichts der Revisionsgesellschaften nach Art. 73 der Spielbankenverordnung (VSBG) zu erarbeiten. Der Erläuterungsbericht wurde Ende Juni 2002 von der ESBK genehmigt. Eine erneute Überprüfung der Berichtsvorlage steht in zwei bis drei Jahren an.

Im Rahmen der laufenden Revision des Lotteriegesetzes hat der SCV die Gelegenheit genutzt, am zweiten Hearing der Expertenkommission vom 27. Juni 2002 seine Auffassung darzulegen. Der SCV hat eine restriktive Auslegung des Begriffs Lotterien und Wetten gefordert. Der Entwurf für das neue Lotteriegesetz wurde am 9. Dezember 2002 in die Vernehmlassung geschickt. Die Frist zur Stellungnahme läuft bis Ende März 2003. Der SCV wird sich während des gesamten legislativen Prozesses vehement und mit allen nötigen Mitteln für eine Ausgestaltung des Lotteriegesetzes einsetzen, die auf die Interessen der Spielbanken angemessen Rücksicht nimmt.

Der SCV hat eine Änderung der für die Spielbanken geltenden Sonderbestimmung in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz beantragt. Ziel ist es, die Spielbanken im Bereich der Regelung freier Sonntage dem Gastgewerbe gleichzustellen. Gleichzeitig wurde dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) ein Antrag um Erteilung einer Ausnahmebewilligung eingereicht.

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p> 3.2. Spiele und Technik

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p> Die Vertreter der Casinos, aus der sich die Technische Fachkommission des Verbandes (TFK)
zusammensetzt, waren stark mit der Vorbereitung der Eröffnung ihrer Betriebe beschäftigt. Im Jahr 2002 wurden deshalb lediglich drei ordentliche Sitzungen abgehalten. Verschiedene Fragen wurden in kleineren Delegationen, z. T. direkt in gemeinsamen Sitzungen mit der ESBK behandelt.

Das vom Verband entwickelte Eintrittskontrollsystem, das bei allen Spielbanken im Einsatz ist, wurde im Verlaufe des Jahres 2002 an die betrieblichen Anforderungen der neurechtlichen Spielbanken angepasst. Ferner wurde eine neue Funktion entwickelt, die es den Spielbanken ermöglicht, Daten über vermutete Betrüger zu erfassen und allen Spielbanken zugänglich zu machen.

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p> 3.3. Kommunikation und Marketing

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p> a) Verband

Parallel zur neuen Branche bekam auch der Verband mit einem eigenen Logo, einem neuen Namen sowie einer eigenen Homepage (www.switzerlandcasinos.ch) ein neues Gesicht.
Im letzten Quartal wurde eine umfassende schriftliche Mitgliederbefragung durchgeführt. Die Verbandsaktivitäten in den Bereichen der rechtlichen Beratung und der Interessenvertretung gegenüber Behörden und Politik sind für die Mitglieder absolut zentral und stellen somit auch in Zukunft das Kerngeschäft des SCV dar. Der Verband wird seine Aktivitäten und Kompetenzen in diesen Bereichen konsequent ausbauen.

b) Beziehungen zu Dach- und Branchenverbänden

Der SCV ist den folgenden Verbänden als Mitglied verbunden:

· economiesuisse

· Schweizerischer Gewerbeverband

· Schweizerischer Tourismus-Verband

· Dachverband der Urheberrechts- und Nachbarrechtsnutzer (DUN)

· Schweiz Tourismus

· hotelleriesuisse

Enge Kontakte werden zum Verband der Schweizerischen Spielautomatenbranche (Swissplay) gepflegt.

c) Beziehungen zu Behörden

Der SCV legt grossen Wert auf gute Beziehungen zu den Behörden. Die Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Spielbankenkommission war im Jahr 2002 sehr konstruktiv.

d) Beziehungen zur Politik

Die Aktivitäten des Verbandes im Bereich Public Affairs wurden ab Mitte Jahr – nicht zuletzt im Hinblick auf die Totalrevision des Lotteriegesetzes – massiv verstärkt.

e) Beziehungen zu den Medien

In den Medien waren im Jahr 2002 die Eröffnungen der einzelnen Spielbanken Hauptthema. Fragen von allgemeinem Interesse waren aber auch die Bekämpfung der Geldwäscherei sowie die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialkonzepte. Die Geschäftsstelle beantwortete diverse Medienanfragen.

3.4. Selbstregulierungsorganisation /Geldwäschereigesetz (SRO/ GwG)

Der Schweizer Casino Verband führt seit 1999 eine brancheneigene Selbstregulierungsorganisation (SRO). Nach der Konzessionserteilung durch den Bundesrat im Herbst 2001 beschloss der Vorstand des SCV, die Selbstregulie-rungsorganisation neu zu strukturieren. Im Verlauf des letzten Jahres wurde in enger Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Spielbankenkommission ein umfassendes neues Regelwerk erarbeitet. Das Reglement wurde Ende Juni 2002 von der ESBK genehmigt.

4. Verbandsorgane

4.1. Verbandsmitglieder

Die Kursäle mit provisorischer Konzession B, die ihren Betrieb nach Ablauf der Übergangsfrist Ende März bzw. Ende Juni 2002 schliessen mussten (Biel, Engelberg, Genf, Gstaad, Locarno, Rheinfelden, Saxon, Thun und Weggis), schieden damit gleichzeitig auch aus dem Verband aus.

Mit der Grand Casinò Admiral SA/ Mendrisio, der Casino Kursaal Zermatt AG/ Zermatt und der Casino Zürichsee AG/ Pfäffikon konnten drei neue Mitglieder in den Verband aufgenommen werden. Damit waren Ende 2002 mit Ausnahme der Casinoprojekte in Fribourg, St.Gallen und Meyrin, die erst 2003 eröffnen, sämtliche Schweizer Spielbanken dem SCV angeschlossen.

4.2. Delegiertenversammlung

Die ordentliche Delegiertenversammlung 2002 fand unter dem Vorsitz des Präsidenten, Adriano Censi, am 22. März 2002 im Casino Kursaal Interlaken statt. Sie stand ganz unter dem Zeichen der Totalrevision der Statuten.

4.3. Vorstand

Der Vorstand des SCV hat sich im Jahr 2002 zu elf Sitzungen getroffen, an denen die grundsätzlichen und aktuellen Probleme des Verbandes und seiner Mitglieder behandelt wurden.

Gemäss Statuten sind die A- und B-Casinos im Vorstand paritätisch vertreten. Aufgrund eines Beschlusses der Delegierten wird über die Besetzung des vakanten Sitzes der B-Casinos anlässlich der ordentlichen Neuwahlen des Vorstands an der Delegiertenversammlung 2003 beschlossen.

Präsident, Adriano Censi, Casino Lugano

Vizepräsident, Dr. Peter Stauffer, Casino Bern

Vorstand

Vertreter Casino A

Dr. Peter Stauffer, Casino Bern

George Bucher, Casino Luzern

Stéphane Perrin, Casino Montreux

Dr. Peter Probst; Casino Baden

Vertreter Casino B

Pasquale Cunti, Casino Arosa

Isaac Ormyron, Casino Crans Mont
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Armin Schärz, Casino Interlaken

4.4. Rechnungsführung

Rechnungsführer ist Herr Fritz Balmer, Interlaken.

4.5. Revisionsstelle

Die HoGa Treuhand AG, Interlaken wurde an der Delegiertenversammlung 2002 als Revisionsstelle bestimmt.

4.6. Sitz und Geschäftsstelle des Verbandes

Der Sitz des Verbandes befindet sich an der Geschäftsstelle, Marktgasse 50, Bern. Die
Geschäftsstelle wird von FrauJolanda Moser geleitet.

Schweizer Casino Verband

Marktgasse 50, Postfach 593

3000 Bern 7

Tel. 031 332 40 22

Fax 031 332 40 24

E-Mail: info@switzerlandcasinos.ch

www.switzerlandcasinos.ch

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p> Erfolgsrechnung

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p> Die Erfolgsrechnung schloss mit einem Verlust von ca. CHF 100‘000.- ab (budgetierter Verlust ca. CHF 192'500.-). Dies bei einem Aufwand von ca. CHF 552‘500.- (CHF 525'000), einem Ertrag von ca. CHF 452‘500.- (CHF 332‘500.-) und einer Bilanzsumme von ca. CHF 701'000.-

Quelle: Homepage Schweizer Casino-Verband

Das Original finden Sie auf der Homepage des Schweizer Casino Verbandes und umfasst detailliertere Informationen zur Bilanz, Erfolgsrechnung. Zudem sind weitere Detail-Informationen zum Verband und Adress-Informationen der Mitglieder-Casinos ersichtlich