Ver.di begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Glücksspielmonopol

Bundesarbeitskreis Spielbanken von ver.di tritt weiterhin für den Erhalt des Glücksspielmonopols in Deutschland ein

Mainz, 04.06.2010 – „Der Bundesarbeitskreis Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 03.06.2010, in denen der EuGH in den beiden niederländischen Vorlagefragen sich klar für ein geltende Glücksspielmonopol in Europa ausgesprochen hat“, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken von ver.di.

„Wir halten am Glücksspielmonopol in Deutschland fest und haben dies auch in unserer Stellungnahme zur Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages schriftlich begründet“, so Stracke.

Die höchsten EU-Richter haben entschieden, dass Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit legal sind, wenn sie zum Beispiel dazu dienen, Betrug und Kriminalität zu verhindern. Die jeweiligen nationalen Gerichte müssen entscheiden, ob diese Ziele verfolgt würden. Internetspiele sind aber grundsätzlich gefährlicher als andere Glücksspiele.

„Wir bleiben daher bei unserer Auffassung, dass Glücksspiele im Internet auch künftig nicht angeboten werden dürfen, damit die vom Bundesverfassungsgericht 2006 festgelegten Grundsätze zum Erhalt des Glücksspielmonopols in Deutschland nicht gefährdet werden“, so Stracke.

Dem Wunsch einiger Glücksspielanbieter, in Deutschland ab 2012 im Monopol großzügig werben zu dürfen und auch noch mit großer Suchtgefahr behaftete Glücksspiele im Internet anbieten zu dürfen, darf durch eine Änderung des Glücksspielstaatsvertrages nicht Rechnung getragen werden. Diese Bestrebungen werden vom Bundesarbeitskreis Spielbanken entschieden abgelehnt.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück, Münsterplatz 2-6, , 55116 Mainz, Bernhard.Stracke@ver.di.de