Andreas Beran zur Situation des Glückspiels in Schleswig-Holstein

Landtagsrede vom 19.03.2010 zu Top 60, Situation des Glückspiels in Schleswig-Holstein (Drucksache 17/379)

Erträge aus dem Glücksspiel: Für Gemeinwohl statt Kommerz!

Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Landesregierung einen Bericht zur Situation des Glücksspiels in Schleswig-Holstein vorgelegt. Dafür möchte ich mich bei den Grünen bedanken.
Auch wir haben durch den vorliegenden Koalitionsvertrag von der Absicht der Regierungskoalition Kenntnis genommen, den Glückspielstaatsvertrag in der jetzigen Form über den 31.12.2010 hinaus nicht zu verlängern. Ziel, insbesondere des Ministerpräsidenten, ist, die Sportwetten- und Lotteriemärkte zu liberalisieren, dies unter Umständen auch im Alleingang gegenüber den anderen Bundesländern.

Liest man diesen Bericht, verwundert es sehr, wenn die Landesregierung bei diesen Plänen bleibt. Denn der vorliegende Bericht zeigt, dass die Entscheidung für das gemeinwohlorientierte Staatsvertragsmodell richtig war:
Der Staatsvertrag ist europarechtskonform.
Der Staatsvertrag ist verfassungsrechtlich zulässig.
Die Umsätze haben sich stabil entwickelt. 2009 gab es im Vergleich zum Vorjahr ein leichtes Plus auf etwa 245 Mio. Euro. in Schleswig-Holstein.
2009 wurden dem Haushalt und dem Gemeinwohl in den Bereichen Breitensport, Soziales, Kunst und Kultur sowie Umwelt- und Denkmalschutz auf Grundlage des Staatsvertragsmodells 105 Mio. Euro bereitgestellt – 3 Prozent mehr als im Vorjahr.

Dies zeigt, dass die Behauptungen der kommerziellen Glücksspielindustrie, der Staatsvertrag sei rechtlich nicht haltbar und führe zu massiven Umsatzrückgängen, falsch sind.
Es gibt keinen vernünftigen Grund, vom Erfolgsmodell Glücksspielstaatsvertrag abzuweichen, denn er sichert ein hohes Niveau bei Spielerschutz und Suchtprävention, sorgt für ein moderates Glücksspielangebot, ermöglicht hohe Abgaben aufs Glücksspiel in Höhe von etwa 40 Prozent auf den Umsatz und damit mehr als 100 Mio. Euro für Schleswig-Holstein jedes Jahr.

Eine Kommerzialisierung des Glücksspiels, wie es von der schwarz-gelben Koalition vorgesehen ist, würde zu einer Flut von aggressiven Glücksspielangeboten in Schleswig-Holstein führen, zu mehr Spielsucht, zu mehr Begleitkriminalität und zu erhöhten Verarmungsrisiken. Gleichzeitig würde dies das Ende der Förderung von Sport und Gemeinwohl auf dem bisherigen nachhaltigen Niveau bedeuten. Wieso will die Landesregierung freiwillig auf mehr als 100 Mio. Euro jedes Jahr verzichten?

Profitieren würden die Aktionäre der kommerziellen Glücksspielindustrie. Die kommerziellen Anbieter sitzen in Steueroasen wie Gibraltar und Malta und drängen von dort mit ihren reißerischen Angeboten auf den deutschen Markt. Bei einer Einführung eines kommerziellen Konzessionsmodells würden die Regeln des gemeinsamen Marktes gelten: europaweiter Wettbewerb, europaweite Ausschreibungen, keine Möglichkeit der Besteuerung von Anbietern mit Sitz im Ausland, kein Zwang zur Niederlassung in Schleswig-Holstein.

Niemand kann im Konzessionsmodell Anbieter zwingen, sich in Schleswig-Holstein niederzulassen oder hier Abgaben zu zahlen. Dies würde nur gelingen, wenn man europaweit konkurrenzfähige Abgabensätze einführen würde, die ja auch schon von kommerziellen Anbietern genannt wurden: 15 Prozent auf ihren Rohertrag – das sind bei üblichen Ausschüttungsquoten bei kommerziellen Wettanbietern von 90 Prozent 1,5 Prozent auf den Umsatz. Das würde bei dem derzeitigem Umsatz für Schleswig-Holstein heißen: etwa 4 Mio. Euro Abgaben gegenüber den jetzigen Einnahmen in Höhe von etwa 100 Mio. € jährlich.

Bei diesen Steuersätzen müssten die Umsätze in Schleswig-Holstein auf astronomische Summen gesteigert werden, wenn man die gleichen Abgaben und Steuern erreichen wollte: Schleswig-Holstein als Las Vegas? Mit allen damit verbundenen Folgen? Will die Landesregierung wirklich auf dem Rücken von Spielsüchtigen, die ihren letzten Cent für Wetten ausgeben sollen, dafür sorgen, dass ein paar wenige aus der kommerziellen Glücksspielindustrie ihre Gewinne maximieren können?

Der Abgeordnete Arp spricht von Ansätzen für den deutschen Glücksspielmarkt und will eine Kommerzialisierung des Sportwettenmarktes. Wer das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Staatsvertrag aus dem Jahr 2006 liest, weiß, dass man Sportwetten und Lotterien nicht trennen kann und dass eine Teilkommerzialisierung der Sportwetten zu einer Kommerzialisierung des gesamten Glücksspiels – auch der Lotterien – führen würde. Denn Karlsruhe hat auf die Suchtgefahren hingewiesen: Diese sind bei Sportwetten erheblich größer als beim Lotto.

Öffnet man den auf den Markt drängenden „Sportwettanbietern“ hier die Tür nur einen Spalt weit, würde das zum Wegfall der ordnungspolitischen Leitlinien der deutschen Glücksspielregulierung und damit auch zum Wegfall der Mittel für den Sport und das Gemeinwohl führen.
Bisher ist kein alternatives Konzept bekannt, mit dem jedes Jahr 2,8 Milliarden Euro für die Haushalte der Länder, für den Sport und das Gemeinwohl sichergestellt werden kann.

Bisher ist nur von Modellen zu hören, die sich die kommerzielle Glücksspielindustrie wünscht, um die Gewinninteressen ihrer Aktionäre und Eigentümer zu befriedigen. Wir alle wissen, dass die kommerzielle Glücksspielindustrie nahezu durchgängig ihren Sitz in Steueroasen hat. Welche Auswirkungen hat denn eine Förderung der Geschäftsinteressen dieser kommerziellen Unternehmen auf die vielen kleinen mittelständischen Unternehmen in Schleswig-Holstein, die Lotto-Annahmestellen? Es ist doch klar, dass ihnen hierdurch die Lebensgrundlage genommen würde.

Der Glücksspielstaatsvertrag hat sich in seinen Grundzügen bewährt. Wir fordern die Landesregierung auf, das Gemeinwohl und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins zum Maßstab ihres Handelns zu machen. Setzen Sie sich daher für eine Fortsetzung des staatlichen Glückspielstaatsvertrags in der jetzigen Form über den 31.12.2010 hinaus ein!