ver.di unterbreiten einen Vorschlag zum Erhalt der Spielbanken mit 90 Arbeitsplätzen in Sachsen-Anhalt

Ver.di und die Betriebsräte im Gespräch mit dem Staatssekretär Dr. Stegmann

Die Spielbanken in Sachsen-Anhalt sind nach Auffassung von Bernhard Stracke von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zu retten. „Sollte es in der abschließenden Verhandlungsrunde am 07.12.2009 mit der Sybilgroup zu keiner Einigung kommen, werden wir uns mit einer Liquidierung der Spielbank und dem Verlust von 90 Arbeitsplätzen nicht abfinden“, so Stracke.
Ver.di hat in einem Gespräch mit dem Staatsekretär Dr. Stegmann angekündigt, dass es Interessenten gibt, die nicht nur das Know-how haben sondern auch das entsprechende Geld mitbringen, um die Spielbanken neu auszurichten und voranbringen werden. „Diese Unternehmen werden“, so Stracke „zur gegebenen Zeit von uns ins Gespräch gebracht“.
Wichtig ist es, so der Gewerkschafter, dass die Verhandlungen am Montag auch Abschlussorientiert geführt werden.

Spielbanken sind keine Wirtschaftsbetriebe, sie haben einen ordnungspolitischen Auftrag, nämlich ein legales Glücksspiel unter staatlicher Kontrolle anzubieten. Die Meinung, dies sei nicht mehr nötig, da es ein ausreichendes Angebot von Glücksspien im Internet geben würde, trifft nicht zu. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag sind Glücksspiele im Internet verboten.
Bei den im Internet angebotenen Spielen handelt es sich um ausländische Angebote die illegal sind. Die Teilnahme ist nach dem Strafgesetzboch § 285 verboten und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder mit einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft werden.

Mainz, 04.12.2009
V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück,
Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz, bernhard.stracke@verdi.de
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