2-G-Regel : Ausnahmen nicht nur im Casino
Vom 1. November an gilt in Bad Homburg die 2-G-Regel. Dann haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu Konzerten, Ausstellungen, Vorträgen und Kabarettabenden in der Englischen Kirche und der Villa Wertheimber, wenn die Stadt Veranstalter ist. Ein Test reicht nicht mehr. Auch die Kur- und Kongreß GmbH wendet die Regel im Kurtheater und dem Speicher des Bahnhofs an. Für Kinder unter zwölf Jahren, für die es noch keine Impfempfehlung gibt, reicht ein Testnachweis oder das Schultestheft. Bei regulären Besuchen im Stadtarchiv, in der Stadtbibliothek und im Schaudepot im Horex-Museum gilt weiterhin die 3-G-Regel, sodass auch Ungeimpfte mit negativem Test Zugang haben. In Bürger- und Vereinshäusern bleibt das Verfahren den Veranstaltern überlassen.
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