Bayerische Spielbanken: Tarifabschluss gelungen

ver.di und die Arbeitgebervertreter von Lotterieverwaltung und Finanzministerium haben sich in der 4. Verhandlungsrunde in Bad Wiessee auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. „Dieser Abschluss gibt den Beschäftigten die nötige Sicherheit im Rahmen der Restrukturierungsmaßnahmen der Bayrischen Spielbanken und stabilisiert die Einkommen der Beschäftigten“, sagte ver.di-Verhand-lungsführer Oliver Ostmann.

Die nun abgeschlossenen Tarifverträge haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2010. Neben der Beschäftigungssicherung, Altersteilzeit, Gehaltsstabilisierung und Änderungen in den Tätigkeitsmerkmalen ist eine moderate Gehaltssteigerung von 2,4% im Spieltechnischen Bereich und von 2,9% in der Verwaltung vereinbart worden.

Die Lotterieverwaltung hat Ende März mit den Umstrukturierungen in den Spielbanken Bad Steben und Bad Kötzting eine tiefgreifende Restrukturierung der Bayrischen Spielbanken eingeleitet. Der damit verbundene Personalabbau konnte im Rahmen eines Zusatztarifvertrages, in dem der Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen geregelt ist, abgefedert werden. Für den „sozialverträglichen Personalabbau“ ist das Instrument der Altersteilzeit verlängert worden.

Das sinkende Spielaufkommen und das damit sinkende Spiel- und Trinkgeldergebnis (Tronc) führte zu erheblichen Einkommenseinbußen der Beschäftigten. Mit dem Tarifabschluss ist es gelungen, die Einkommen zu stabilisieren und den freien Fall der zu stoppen. Das Rauchverbot, das Internetspiel, die immer stärkere Verbreitung von Spielhallen und die sich weiter verschärfende Wirtschaftskrise führten und führen zu erheblichen Einbrüchen im Spielaufkommen. ver.di und die Beschäftigten der Branche haben ihren Beitrag zur Stabilisierung und zu notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen geleistet – „jetzt sind andere dran ihren Beitrag zu erbringen“, so Ostmann. So z.B. die Bundesregierung: Sie sei gefordert, etwas gegen die „Anfixbuden“ Spielhallen zu unternehmen. „Was da stattfindet ist Glücksspiel und kein Geschicklichkeitsspiel“, erklärte Ostmann den Unterschied. Auch diese Bereiche müssten dem Staatsauftrag der Suchtprävention unterliegen. Es könne nicht angehen, dass Spielhallen, in denen meist prekäre Beschäftigungsverhältnisse und Niedriglöhne die Regel sind, gegenüber den tariftreuen Spielbanken bessergestellt werden.