Die Spielbanken Bayern informieren: Lockerung des Rauchverbots

Die am 15. Juli 2009 vom Bayerischen Landtag beschlossene Lockerung des Rauchverbots in Bayern macht es möglich: Mit Inkrafttreten der Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes zum 01. August 2009 ist das Rauchen in den Automatensälen der neun Bayerischen Spielbanken in Lindau, Bad Wiessee, Garmisch-Partenkirchen, Bad Reichenhall, Bad Kissingen, Feuchtwangen, Bad Füssing, Bad Kötzting und Bad Steben wieder erlaubt.

Alle Bayerischen Spielbanken verfügen über Hightech-Klimaanlagen und modernste Lüftungstechnologien, welche für eine sehr gute Luftqualität sorgen. Daher gab es bereits in der Vergangenheit kaum Anlass zur Beschwerde.

Auch besteht – wie bereits unter Geltung des strengen Nichtraucherschutzgesetzes – für rauchende Spielgäste weiterhin die Möglichkeit, in ausgewiesenen überdachten Bereichen in den Außenanlagen der Spielbanken zu rauchen.

Erwin Horak, der Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung, hält die Rechtslage ab 01. August für einen gelungenen Kompromiss und ist zuversichtlich, dass die Bayerischen Spielbanken durch die Lockerung des Rauchverbots einen Teil ihrer Gäste wieder zurückgewinnen können.